Pressemitteilung
17.03.2023
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Förderung 2022 des BMDV geht erfolgreich zu Ende
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im vergangenen Jahr die Förderung von rund 255.000 neuen Ladepunkten für Unternehmen und Kommunen bewilligt. Dafür wurden insgesamt 229 Millionen Euro an Fördermitteln gebunden. Das ist die Bilanz der Förderrichtlinie des BMDV für „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Es muss überall einfach und schnell möglich sein, ein E-Auto zu laden – ob privat vor der eigenen Haustür, an öffentlichen Straßen, beim Arbeitgeber oder in Betriebshöfen mit großen Flotten. Mit unseren Förderprogrammen setzen wir gezielt Anreize, um den flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzubringen. Ein leistungsfähiges und breit verfügbares Netz an Ladepunkten ist eine zentrale Voraussetzung für die Elektromobilität im Alltag. Eine Viertelmillion neuer Ladepunkte auf Firmenparkplätzen und Parkplätzen der kommunalen Verwaltungen sind ein riesiger Erfolg. Damit schaffen wir ein attraktives Angebot für Beschäftigte sowie für Unternehmen und Kommunen, die dort ihre Flotten aufladen können. Die Ladestationen sind zudem eine wichtige Ergänzung zu privaten Wallboxen und öffentlichen Ladepunkten.“
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Ganz nach dem Motto ‚Parken gleich Laden‘ spielt das Laden von Mitarbeiter- und Dienstfahrzeugen beim Arbeitgeber und von kommunalen Flotten auf dem Betriebshof eine wichtige Rolle in der Gesamtstrategie für die Ladeinfrastruktur in Deutschland. Nach dem riesigen Erfolg des Förderprogramms für Ladestationen an Wohngebäuden haben wir mit diesem Förderprogramm für Mitarbeiter- und Flottenfahrzeuge nachgelegt.“
Mit der Förderung werden Unternehmen und Kommunen beim Aufbau von Ladepunkten an Parkplätzen für Fahrzeuge von Beschäftigten sowie für die eigenen Flotten- und Dienstfahrzeuge unterstützt. Grundlage ist die Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“, zu der bis Ende 2022 Förderanträge eingereicht werden konnten. Nach der Bewilligung haben die Antragsteller bis zu 18 Monate Zeit, die Ladepunkte aufzubauen. Bislang sind bereits 80.000 Ladepunkte ans Netz gegangen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive des Netzanschlusses.
Der Großteil der geförderten Ladepunkte wird bei Unternehmen erreichtet. 62 Prozent der Unternehmen haben angegeben, dass sie aufgrund der Förderung zudem mindestens ein E-Fahrzeug angeschafft haben.
In der Förderrichtlinie des BMDV für Ladestationen an Wohngebäuden wurden bis zu deren Umsetzungsende im Oktober 2022 rund 700.000 nicht öffentliche Ladepunkte mit mehr als 600 Millionen Euro gefördert. Das BMDV wird den Ausbau der Landeinfrastruktur auch künftig fördern und arbeitet dazu bereits an einem neuen Förderkonzept.
Auch beim Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gibt es schnelle Fortschritte. Die Zahl der Ladepunkte ist zum 1. Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent auf 80.541 gestiegen, darunter 13.253 Schnellladepunkte.
Fördermittel der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (BMDV) werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.