5 Verstehen 5 Glossar

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen im Bereich Ladeinfrastruktur.

Ad-hoc-Preis
Ad-hoc-Preis bezeichnet den Preis, den der Betreiber eines Ladepunkts oder einer Zapfstelle einem Endnutzer für das punktuelle Aufladen oder Betanken in Rechnung stellt (Artikel 2 Nr. 2 AFIR).

Automatische Authentifizierung
Automatische Authentifizierung bezeichnet die Authentifizierung eines Fahrzeugs an einem Ladepunkt über den Ladestecker oder Telematik (vgl. Artikel 2 Nr. 8 AFIR).

Bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden bezeichnet einen intelligenten Ladevorgang, bei dem die Richtung des Stromflusses umgekehrt werden kann, sodass Strom von der Batterie zu dem Ladepunkt fließen kann, an den sie angeschlossen ist (Artikel 2 Nr. 11 AFIR).

BNetzA – Bundesnetzagentur 
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur, ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten, zu denen auch die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gehört. Seit März 2016 müssen alle öffentlichen Ladepunkte bei der BNetzA gemeldet.

CPO – Charge-Point-Operator
Der CPO ist der Ladestationsbetreiber, der für den Betrieb und die Wartung der Ladestation verantwortlich ist. Er muss aber nicht Besitzer der Ladestation sein.

Digital vernetzter Ladepunkt
Digital vernetzter Ladepunkt bezeichnet einen Ladepunkt, der Informationen in Echtzeit senden und empfangen kann, bidirektional mit dem Stromnetz und dem Elektrofahrzeug kommunizieren kann und aus der Ferne überwacht und gesteuert werden kann, einschließlich zum Starten und Stoppen des Ladevorgangs und zur Messung des Stromflusses. Bis zum 14. Oktober 2024 müssen CPOs sicherstellen, dass alle von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkte digital vernetzte Ladepunkte sind (vgl. Artikel 2 Nr. 17 AFIR).

Elektrofahrzeug
Elektrofahrzeug bezeichnet ein Kraftfahrzeug mit einem Antriebsstrang, der mindestens einen nichtperipheren elektrischen Motor als Energiewandler mit einem elektrisch aufladbaren Energiespeichersystem, das extern aufgeladen werden kann, enthält (Artikel 2 Nr. 22 AFIR).

EMP – E-Mobility-Provider (MSP, EMSP)
Der EMP ist der sogenannte Fahrstromanbieter, (manchmal auch MSP – Mobility-Service-Provider oder EMSP – E-Mobility-Service-Provider) der es seinen Kunden ermöglicht, zu vertraglich festgelegten Tarifen ihr Elektrofahrzeug an bestimmten Ladestationen zu laden. Die Anzahl an Ladestationen, die der EMP seinen Kunden zur Nutzung anbieten kann, hängt davon ab, für wie viele Ladestationen er den Zugang mit deren CPOs gegen Nutzungsgebühren verhandelt hat. Ein Unternehmen kann auch beides in einem sein – EMP und CPO. Jeder Kunde des EMPs erhält eine Kundenkarte (auch als Ladekarte oder Tankkarte bezeichnet) und/oder den Zugang zu einer Lade-App. Mit Hilfe der Ladekarte oder der App können sich die Kunden des EMPs an den Ladestationen, die in ihren Tarif enthalten sind, identifizieren, somit den Ladevorgang an der Ladestation freischalten und nach ihrem Tarif bezahlen.

E-Roaming
E-Roaming bezeichnet die Übertragung von Daten und Zahlungen zwischen dem Betreiber eines Ladepunkts oder einer Zapfstelle und einem Mobilitätsdienstleister, bei dem ein Endnutzer einen Auflade- oder Betankungsdienst erwirbt (Artikel 2 Nr. 25 AFIR).

Intelligentes Laden
Intelligentes Laden bezeichnet einen Ladevorgang, bei dem die Stärke des an die Batterie abgegebenen Stroms anhand elektronisch übermittelter Echtzeit-Informationen angepasst wird. CPOs müssen sicherstellen, dass alle von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die nach dem 13. April 2024 errichtet werden oder nach dem 14. Oktober 2024 instandgesetzt werden, zu intelligentem Laden fähig sind (vgl. Artikel 5 Nr. 8 AFIR).

Ladeleistung
Ladeleistung bezeichnet die in kW ausgedrückte theoretische maximale Leistung, die ein Ladepunkt, eine Ladestation oder ein Ladestandort oder eine landseitige Stromversorgungsanlage an Fahrzeuge oder Schiffe, die mit diesem Ladepunkt, dieser Ladestation, diesem Ladestandort oder dieser Anlage verbunden sind, abgeben kann (Artikel 2 Nr. 44 AFIR).

Ladepunkt
Ladepunkt bezeichnet eine feste oder mobile, netzgebundene oder netzunabhängige Schnittstelle für die Übertragung von Strom auf ein Elektrofahrzeug, die zwar einen oder mehrere Anschlüsse für unterschiedliche Arten von Anschlüssen haben kann, an der aber zur selben Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann, mit Ausnahme von Vorrichtungen mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW, deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist (Artikel 2 Nr. 48 AFIR).

  • Schnellladepunkt bezeichnet einen Ladepunkt mit einer Leistung von mehr als 22 kW für die Übertragung von Strom an ein Elektrofahrzeug (Artikel 2 Nr. 31 AFIR).
  • Normalladepunkt bezeichnet einen Ladepunkt mit einer Leistung von höchstens 22 kW für die Übertragung von Strom an ein Elektrofahrzeug (Artikel 2 Nr. 37 AFIR).

Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind auch in Privateigentum befindliche für die Öffentlichkeit zugängliche Ladepunkte, die sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden, etwa auf öffentlichen Parkplätzen oder Parkplätzen von Supermärkten.

Ladepunkte, die sich auf öffentlich zugänglichem privatem Grund befinden, sollten auch dann als öffentlich zugänglich angesehen werden, wenn der Zugang auf eine allgemeine Nutzergruppe, beispielsweise Kunden, beschränkt ist.
Ladepunkte von Car-Sharing-Systemen werden nur dann als öffentlich zugänglich angesehen, wenn Nicht-Kunden der Zugang ausdrücklich gestattet ist.

Ladepunkte auf privatem Grund, zu denen nur ein begrenzter, bestimmter Personenkreis Zugang hat, beispielsweise Parkplätze von Bürogebäuden, zu denen nur Beschäftigte oder befugte Personen Zugang haben, sind keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte betrachtet werden (vgl. AFIR (11)).

Ladestation (häufig auch „Ladesäule“)
Ladestation bezeichnet eine physische Anlage an einem bestimmten Standort, die aus einem oder mehreren Ladepunkten besteht (Artikel 2 Nr. 52 AFIR).

Wird an einer Ladestation gleichzeitig mehr als ein Fahrzeug aufgeladen, so wird die maximale Ladeleistung auf die einzelnen Ladepunkte aufgeteilt, sodass die Leistung an jedem einzelnen Ladepunkt geringer ist als die Ladeleistung der gesamten Ladestation (vgl. AFIR (10)).

    Ladevorgang
    Ladevorgang bezeichnet den gesamten Vorgang einer Fahrzeugaufladung an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ab dem Zeitpunkt der Verbindung des Fahrzeugs bis zur Trennung der Verbindung (Artikel 2 Nr. 54 AFIR).

    Plug & Charge
    Plug & Charge ist eine Funktion von Ladestationen, mit der Ladevorgänge durch Anschließen bzw. Trennen des Ladekabels gestartet oder beendet werden können. Geregelt ist dieser Prozess in der ISO-Norm 15118. Das Vorhalten einer Ladekarte ist so nicht mehr nötig.

      Punktuelles Aufladen (Ad-hoc-Laden)
      Punktuelles Aufladen bezeichnet einen Aufladedienst, der von einem Endnutzer erworben wird, ohne dass dieser Endnutzer sich registrieren, eine schriftliche Vereinbarung schließen oder eine Geschäftsbeziehung mit dem Betreiber des Ladepunkts eingehen muss, die über den bloßen Erwerb des Aufladedienstes hinausgeht (Artikel 2 Nr. 47 AFIR).

        Smart Meter Gateway
        Als zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems laufen bei einem Smart Meter Gateway (SMGW) die Verbrauchsdaten der vernetzten Stromzähler zusammen, werden dort gespeichert und weitergeleitet. In elektrische Anlage eingebunden, kann ein SMGW im sogenannten Heimnetz (Home Area Network, HAN) mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe zur Gebäudeheizung, Wallbox etc.) bzw. mit Energieerzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlage) kommunizieren. Das SMGW ist in der Lage, auch mit Dritten, zum Beispiel dem Verteilnetzbetreiber zu kommunizieren. So können Steuerungssignale im Bedarfsfall übertragen werden und steuerbare Verbraucher in ihrer Leistungsaufnahme reduziert oder erhöht werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Das Besondere ist, dass die Kommunikation des SMGW höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht und verschlüsselt kommuniziert.

          State of Charge (SOC)
          Der Begriff State of Charge (SOC) bezieht sich auf den Ladezustand einer Batterie. Er gibt an, wie viel Energie noch in der Batterie gespeichert ist, ausgedrückt als Prozentsatz der maximal verfügbaren Kapazität. Ein SOC von 100 % bedeutet, dass die Batterie vollständig geladen ist, während ein SOC von 0 % darauf hinweist, dass die Batterie keine Energie mehr enthält. Der SOC ist ein wichtiger Wert, um den Energiebedarf und die Reichweite von elektrischen Fahrzeugen zu überwachen und zu optimieren.

            Stecker, Steckertyp
            Stecker oder Kupplung oder Anschluss bezeichnet die physische Schnittstelle zwischen dem Ladepunkt oder der Zapfstelle und dem Fahrzeug, über die der Kraftstoff oder die elektrische Energie ausgetauscht wird (Artikel 2 Nr. 12 AFIR).

            • Typ 2
              Ein EU-weit einheitlicher Standard- Steckertyp, der Laden mit Wechselstrom (AC) bis 22 kW Leistung ermöglicht.
            • CCS/Combo 2
              EU-weit einheitlicher Standard-Steckertyp, der auch Laden über 22 kW Leistung mit Gleichstrom (DC) ermöglicht. Der Combo-2 Stecker besteht aus dem Typ 2 Stecker (im oberen Teil), der durch 2 Kontakte zum Übertragen von Gleichstrom ergänzt wurde. Der Gleichstrom mit Leistungen von aktuell bis 350 kW wird dabei über die im unteren Bereich befindlichen 2 Pins übertragen.
            • CHAdeMO
              Ein weiterer Steckertyp, der in Europa aber an Relevanz verliert. Er wird zum Schnelladen bzw. DC-Laden genutzt, vor allem für das Laden asiatischer Fahrzeuge.
            • MCS-Stecker
              Weltweit einheitlicher, in der Entwicklung befindlicher Standard-Steckertyp, der E-Lkw-Laden mit einer Leistung von über 1.000 kW (= 1 Megawatt = 1 MW) ermöglicht. Technisch sind mit diesem Standard theoretisch Ladeleistungen von bis zu 4,5 MW bei 1.500 V und 3.000 A möglich. Das Design des MCS-Steckers ist dreieckig, wobei die Spitze nach unten zeigt. Die beiden oberen Ecken des Steckers dienen zur Aufnahme der beiden Gleichstrom-Pins, während die weiteren, kleineren Pins zur Erdung dienen. Die Pins für die Kommunikation sind in der Mitte und unten angebracht. Der MCS-Stecker kommt voraussichtlich im Jahr 2024 auf den Markt.

            Wallbox
            Eine Wallbox (seltener Wandladestation) ist eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge. Sie ist meist kompakter als eine Ladesäule und wird fest an einer Wand oder Stele befestigt, beispielsweise an privaten Wohnhäusern. Eine Wallbox zum Laden mit Wechselstrom weist typischerweise eine Typ-2-Steckdose oder ein fest angeschlagenes Kabel auf und enthält neben der Ladesteuerung meist auch Möglichkeiten zur Zugriffsbeschränkung (Schlüsselschalter, RFID-Kartenleser), Schutztechnik (Fi-Schutzschalter) bzw. Energiezähler. Weniger verbreitet sind Wallboxen zum Laden mit Gleichstrom. Diese sind wesentlich teurer als Wechselstrom-Ladeeinrichtungen, auf Grund der verbauten Gleichrichter.