Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur befasst sich mit einem breiten Spektrum von Technologien und Regulierungsfragen rund um den Betrieb von Ladeinfrastruktur. Netzintegration, Roaming, Eichrecht, steuerbare Wallboxen, Bezahloptionen und viele weitere Themen stehen auf unserer Agenda. Wir begleiten außerdem Forschungsprojekte zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, um Innovationen frühzeitig einschätzen zu können. In diesen und weiteren technischen Bereichen vertritt das Team Umsetzen die Leitstelle, das BMV und die Bundesregierung sowohl in Gremien und Verbänden als auch gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Industrie. 

Die technische Entwicklung begleiten

Welche technischen Entwicklungen will die Bundesregierung mit ihren Fördermitteln unterstützen oder anreizen? Welche Anforderungen stellen die neuesten und künftige Elektrofahrzeuge? Welche Ladeinfrastruktur brauchen Elektro-Pkw und auch Elektro-Lkw mit Batterie? Welche Eigenschaften muss die Ladeinfrastruktur aufweisen, um diese Anforderungen zu erfüllen? Wie lassen sich diese Anforderungen sinnvoll in ein modernes Energienetz integrieren, das auf erneuerbare Energien baut? Und wie müssen Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien ausgestaltet werden, damit das gelingt? Die Leitstelle hilft, diese Fragen zu beantworten.

Downloads

Bidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglichen

  • Roadmap für die Einführung des bidirektionalen Ladens in Deutschland

    Anforderungen an geförderte öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

    • Nähere Informationen zu den Anforderungen und Verordnungen (Stand: 06/2022)

      Roaming

      Beim Roaming geht es darum, dass Nutzerinnen und Nutzer, die mit einem bestimmten Fahrstromanbieter (EMP) einen Vertrag zum Laden ihres Elektroautos geschlossen haben, auch bei Ladepunkten vieler anderer Ladepunktbetreiber (CPOs) problemlos laden können. Der EMP ist verantwortlich für den Ladepreis für das Laden bei verschiedenen CPOs und muss diesen angeben, z.B. in seiner Lade-App. Die Option des Roamings stellt zudem sicher, dass der Ladepunkt auch auf gängigen Plattformen zu finden und der Belegstatus einsehbar ist.

      Ziel ist, für jede Nutzerin und jeden Nutzer so viele Ladepunkte wie möglich verfügbar zu machen. Die Leitstelle setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Ladepunkte unterschiedlicher CPOs möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. So müssen alle Ladepunkte, die über die Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur gefördert wurden, Roaming anbieten.

      Eichrecht

      Das Eichrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Erfassung der bei den Ladevorgängen abgegebenen Energiemengen – und schützt so Verbraucherinnen und Verbraucher. Anders als beim Stromzähler zu Hause, der zur Verbrauchserfassung genau einer festen Vertragspartnerin oder eines festen Vertragspartners dient, misst ein Stromzähler eines Ladepunkts den Strom, der an viele unterschiedliche Fahrzeuge abgegeben und in Rechnung gestellt wird. Das Eichrecht stellt sicher, dass der Strom mit einem geeigneten Messgerät hinreichend genau gemessen wird und der erzeugte Messwert anschließend unverfälscht und nachvollziehbar abgerechnet wird.

      Seit einigen Jahren schenken die Eichbehörden der Elektromobilität und damit den Ladeeinrichtungen besondere Aufmerksamkeit. Viele Hersteller von Ladeeinrichtungen haben inzwischen eichrechtskonforme Ladesysteme im Angebot, vor allem im Bereich der AC-Ladeeinrichtungen. Zwischenzeitlich sind auch im Bereich der Gleichstrommessgeräte eichrechtskonforme und konformitätsbewertete Ladevorrichtungen erhältlich.