Förderübersicht
Informationen zum Umsetzungsstand der jeweiligen Förderprogramme finden Sie im FörderMONITORING.
Laufende Förderangebote
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
- Weitere Informationen finden Sie bei der KfW
Weitere Förderangebote auf EU-, Bundes- und Landesebene
Förderungen in Umsetzung
(keine Antragstellung mehr möglich)
Förderaufruf „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“
(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.
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Antragsberechtigung:
- Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Förderkonditionen:
- Förderung als Anteilsfinanzierung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 40 %
- Großunternehmen (GU): 20 %
- Maximale förderfähige Ausgaben pro Ladepunkt abhängig von der Ladeleistung.
Links:
Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“
(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Im Rahmen des Förderprogramms „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (KfW 442) wurde die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden finanziell durch das BMDV unterstützt.
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Antragsberechtigung:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern.
Förderkonditionen:
- Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher als Gesamtpaket, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war.
- Pauschalbeträge abhängig von der Leistung der PV-Anlage und des Batteriespeichers, fixe Beträge für die Ladestation.
- Möglicher Innovationsbonus für bidirektionales Laden.
Links:
Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“
(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Mit der Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ unterstützte das BMDV Unternehmen sowie Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Parkplätzen für Mitarbeitende sowie für die Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten bzw. für Dienstfahrzeuge.
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Antragsberechtigung:
- Unternehmen und Kommunen
Förderkonditionen:
- Gefördert wurden der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive des Netzanschlusses.
- Es wurde ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt.
- Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort.
- Für Kommunen betrug der Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro bei einer Mindestanzahl von 10 Ladepunkten.
- Die Ladeinfrastruktur musste sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
- Die Gewährung der Fördermittel erfolgte als De-minimis-Beihilfe.
Links:
Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“
(öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Das BMDV förderte den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen.
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Antragsberechtigung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß ABL. EG L 124/36, Gebietskörperschaften und natürliche Personen.
Förderkonditionen:
- 300 Mio. Euro Fördervolumen.
- Förderquote von bis zu 80 % der Investitionskosten (De-minimis-Beihilfe).
Links:
Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (2021-2025)
(öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Das BMDV stellt von 2021 bis 2025 insgesamt 500 Mio. Euro für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur bereit. Die Förderung erfolgt in einzelnen Förderaufrufen als Investitionszuschuss.
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Förderkonditionen:
- Fördersätze von bis zu 60 % der Investitionskosten.
- Antragsberechtigt: Juristische und natürliche Personen.
- Vergabe nach Ranking nach Wirtschaftlichkeit und Kontingentregionen.
Letzte Förderaufrufe:
- Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur (bis 18.01.2022)
- Förderung von Normal- und Schnellladepunkten inkl. Netzanschluss.
- Modernisierung und Ertüchtigung bestehender Ladeinfrastruktur (bis 27.01.2022)
- Förderung von Aufrüstung, Ersatzbeschaffung und Öffnung für die Öffentlichkeit.
Links:
Archiv
Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“
(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Mit der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ ermöglichte das BMDV die Förderung von privat genutzten Ladestationen für Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieter und Vermieter beziehungsweise Vermietergesellschaften.
Weitere Informationen und Dokumente
In der Förderrichtlinie des BMDV für Ladestationen an Wohngebäuden wurden bis zu deren Umsetzungsende im Oktober 2022 rund 700.000 nicht öffentliche Ladepunkte mit mehr als 600 Millionen Euro gefördert.
Fördermittel der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (BMDV) werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.
Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (2017 – 2020)
(öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellte das BMDV von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro in sechs einzelnen Förderaufrufen für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung. 2021 wurde diese Förderrichtlinie neu aufgelegt.
Weitere Informationen und Dokumente
In den Förderaufrufen wurde die Neuerrichtung von Normalladepunkten mit einer Leistung bis zu 22 kW und Schnelladepunkten mit einer Leistung >22 kW sowie der dazugehörige Netzanschluss gefördert. Zusätzlich wurden ab dem dritten Förderaufruf Modernisierungsmaßnahmen und die Ertüchtigung vorhandener Ladepunkte oder des Netzanschlusses gefördert.
Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abgewickelt. Hier gibt es weitere Informationen.
Fördermittel der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (2017 – 2020) (BMDV) werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.