Wir verstehen Ladeinfrastruktur als ein Gesamtsystem aus öffentlichen und privaten Schnell- und Normallademöglichkeiten. Dieses Gesamtsystem verbessern wir in mehreren Bereichen gleichzeitig: Mit einem deutschlandweiten öffentlichen Schnellladenetz für das Laden auf längeren Fahrten und in dicht besiedelten Gebieten, der Förderung von Ladeinfrastruktur privat zu Hause und im gewerblichen Bereich sowie im öffentlichen Raum unterwegs im Alltag. Unser nächstes Ziel heißt: Die nächste Schnellladestation soll überall in Deutschland in 10 Minuten mit dem Elektroauto erreichbar sein.
Förderprogramme
Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“
In diesem Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr konnten natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Programm fördert den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an attraktiven Zielstandorten des Alltags z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Kultureinrichtungen.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gebietskörperschaften und natürliche Personen.
- 300 Mio. EUR Fördervolumen stehen zur Verfügung mit Förderquoten von bis zu 80% der Investitionskosten.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe.
- Die Bewilligung erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).
Informationen zum Antrag
- Antragsberechtigt waren kleine und mittelständische Unternehmen gemäß ABL. EG L 124/36, Gebietskörperschaften und natürliche Personen.
- Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen abgewickelt. Hier gibt es weitere Informationen.
Links und Dokumente
- Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMDV-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ finden Sie hier.
Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
In dem neu aufgelegten Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro in einzelnen Förderaufrufen für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
Innerhalb der Förderrichtlinie werden insgesamt 500 Mio. EUR Fördervolumen bis 2025 in einzelnen Förderaufrufen als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt. Der Fördergegenstand und die Förderquoten werden in den jeweiligen Förderaufrufen spezifiziert. Neueste Förderaufrufe:
Erster Aufruf zur Antragseinreichung für die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur
- Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen
- Fördergegenstand: Normal- und Schnellladepunkte sowie der dafür erforderliche Netzanschluss
- Fördersätze von bis zu 60%
- Ranking nach Kontingentregionen und Wirtschaftlichkeit
Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung für die Modernisierung und Ertüchtigung von Ladeinfrastruktur
- Förderung von Modernisierung, Ertüchtigung und Öffnung von Ladeinfrastruktur.
- Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
- Fördergegenstand: Aufrüstung und Ersatzbeschaffung für bestehende Ladeinfrastruktur zur Ertüchtigung oder Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit.
- Fördersätze von bis zu 60%.
- Ranking nach Wirtschaftlichkeit.
Informationen zum Antrag
- Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
- Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen abgewickelt. Hier gibt es weitere Informationen.
Links und Dokumente
- Die Bekanntmachung der Förderung und Förderrichtlinie finden Sie hier.
Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“
Mit der Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ unterstützte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Unternehmen sowie Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Parkplätzen für Mitarbeitende sowie für die Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten bzw. für Dienstfahrzeuge.
Das Wichtigste in Kürze
- Gefördert wurden der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive des Netzanschlusses.
- Es wurde ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt.
- Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort.
- Für Kommunen betrug der Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro bei einer Mindestanzahl von 10 Ladepunkten.
- Die Ladeinfrastruktur musste sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
- Die Gewährung der Fördermittel erfolgte als De-minimis-Beihilfe.
Informationen zum Antrag
- Dieser Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.
- Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin die wichtigen Informationen, Dokumente und Formulare (KfW 441 und KfW 439).
Links und Dokumente
- Die Bekanntmachung der Förderung und Förderrichtlinie finden Sie hier.
- Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link.
Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“
Mit der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ ermöglichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Förderung von privat genutzten Ladestationen für Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieter und Vermieter beziehungsweise Vermietergesellschaften.
Das Wichtigste in Kürze
- Pauschale Förderung von 900 Euro für den Erwerb einer privaten Ladestation inklusive der Kosten der Installation.
- Antragsberechtigt waren Träger von Investitionsmaßnahmen zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
- Die Förderung erfolgte durch einen Investitionszuschuss.
- Auf Grund der großen Nachfrage wurde das Fördervolumen des Programmes drei Mal, auf dann insgesamt 800 Mio. Euro erhöht, bevor es zum 27. Oktober 2021 auslief. Damit können rund 900.000 neue Ladepunkte an Wohngebäuden entstehen.
Informationen zum Antrag
- Dieser Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.
- Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin die wichtigen Informationen, Dokumente und Formulare (KfW 440).
Links und Dokumente
- Die Bekanntmachung der Förderung und Förderrichtlinie finden Sie hier.