Pressemitteilung
03.08.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
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Im Juli wurden laut Kraftfahrtbundesamt in Deutschland etwa 57.000 Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Damit erreichen Industrie und Bundesregierung das gemeinsame Ziel, eine Million elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen1. Über die Hälfte davon sind rein elektrische Fahrzeuge, die übrigen sind Plug-In-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Deutschland wird somit seinem Anspruch gerecht, Leitanbieter und Leitmarkt für diese wichtige Mobilitätstechnologie zu werden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Eine Million Elektrofahrzeuge sind ein erstes, wichtiges Ziel und ich freue mich, dass wir dieses gemeinsam erreicht haben. Um die Klimavorgaben bis 2030 zu erreichen, müssen wir allerdings noch ambitionierter werden: 14 Millionen E-Fahrzeuge bis 2030 muss laut Experten das neue Ziel lauten. Das schaffen wir nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Daher unterstützen wir vor allem den Ausbau der Ladeinfrastruktur – im öffentlichen wie auch im privaten Bereich – aber auch Verkehrsträger mit bisher geringer Marktdurchdringung, wie Nutzfahrzeuge und Busse.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit einer Million E-Autos auf deutschen Straßen haben wir einen entscheidenden Meilenstein erreicht: Unser Verkehr wird unumkehrbar auf erneuerbare Energien umgestellt. Dieses Momentum wollen wir nutzen und werden daher den Innovationsbonus für den Kauf eines E-Autos bis Ende 2025 verlängern. Das Ziel ist, dass E-Mobilität bis 2030 einen entscheidenden Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leistet und unsere Autoindustrie und ihre Beschäftigten die Transformation erfolgreich meistern. Das schafft schon heute neue Wertschöpfung und Beschäftigung, beispielsweise im Bereich der Batteriefertigung.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Eine Million Elektroautos stehen für millionenfach weniger CO2-Emissionen im Verkehr. Denn sechzig Prozent der Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland entfallen allein auf Pkw. Jetzt müssen wir noch einmal durchstarten, um das Potenzial der Elektromobilität vollends auszunutzen und die Klimaziele bis 2030 auch wirklich zu erreichen. Elektrofahrzeuge sind im Pkw-Bereich die effizienteste klimafreundliche Option, denn sie bringen die eingesetzte Energie ohne Umwege auf die Straße. Wer auf ein Elektroauto umsteigt, spart obendrein Geld. Langfristig ist das Stromladen nämlich billiger als das Tanken an der Zapfsäule. Und die Wartungskosten eines E-Autos sind viel geringer als beim Verbrenner. Nicht zuletzt verursachen Elektrofahrzeuge weniger Lärm und schädliche Abgase und erhöhen so die Lebensqualität in unseren Städten.“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH: „Seit über einem Jahrzehnt fördert das BMVI die Forschung und Weiterentwicklung von Elektromobilität – die Prototypen von damals sind der Grundstein für den Erfolg von heute. Der Markthochlauf hat begonnen und wir als NOW freuen uns, diese Entwicklung weiter zu unterstützen.“

Seit Mitte 2020 hat die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland einen deutlichen Sprung nach vorn gemacht. Das zweite Halbjahr 2020 war geprägt von neuen Rekorden bei den monatlichen Neuzulassungen und allein in den ersten sieben Monaten 2021 wurden mit mehr als 350.000 Elektro-Pkw etwa so viele E-Fahrzeuge neu zugelassen wie im gesamten Jahr 20202. Insgesamt fahren heute auf deutschen Straßen etwa 60 Prozent mehr Elektrofahrzeuge als noch Ende 2020. Unter den eine Million elektrisch betriebenen Fahrzeugen zählt das Kraftfahrt-Bundesamt 54 Prozent rein elektrische Fahrzeuge und 46 Prozent Plug-In-Hybride.

Der Einsatz von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb ist ein zentraler Hebel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs und somit zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Neben den Treibhausgasemissionen sind auch die Luftschadstoffe des heutigen Straßenverkehrs problematisch, vor allem Feinstaub und Stickoxide. Elektroautos haben keine Auspuffabgase, zum Beispiel Stickoxide, und auch Partikelemissionen fallen nur durch Aufwirbelung und Abrieb an (wie bei allen Fahrzeugen), aber nicht zusätzlich durch den Verbrennungsmotor. Elektroautos tragen also dazu bei, dass unsere Städte lebenswerter und sauberer werden.

[1] Elektrofahrzeuge (inklusive Nfz, Busse, ohne Krafträder) im Bestand, Bezug zum Gesamtbestand am 1.1.2021 und unter Berücksichtigung der Neuzulassungen von Januar bis Juli (Abmeldungen nicht berücksichtigt).

[2] Fokus Elektro-Pkw, Berücksichtigung der Neuzulassungen der Monate Januar bis Juli 2021

Förderung der Elektromobilität durch die Bundesregierung

Ausschlaggebend für diese sehr dynamische Entwicklung ist die Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020, mit der die Bundesregierung ihre Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt hat. Auch das gesamte Maßnahmenpaket mit beständiger Forschungsförderung, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und steuerlichen Maßnahmen hat zu diesem Erfolg beigetragen. Um die Elektromobilität vor dem Hintergrund ihres gesamten Themenspektrums und unter Abdeckung einer vollständigen Wertschöpfungskette voranzubringen, legen die verschiedenen Ressorts jeweils eigene Förderprogramme auf.

Das BMU fördert im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ Forschungsvorhaben zum Thema Elektromobilität. Darüber hinaus entwickelt das BMU ökologische Standards für Elektrofahrzeuge und fördert Forschungsvorhaben zum Recycling von Elektrofahrzeug-Batterien. Außerdem setzt das BMU seit dem Jahr 2020 das im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ um, bei dem die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Soziale Dienste finanziell unterstützt wird. Ferner fördert das BMU den Einsatz von Elektrobussen im ÖPNV.

Das BMWi verantwortet mit dem Umweltbonus plus Innovationsprämie das Flaggschiffinstrument zur Förderung der Pkw-Nachfrageseite. Im Rahmen des Programms „Elektro-Mobil“ unterstützt das BMWi zudem Synergien zwischen Elektromobilität und Energiesystem sowie den Ausbau der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität in der Produktion. Mit der Ladesäulenverordnung regelt das BMWi die zentralen Anforderungen an öffentliche Ladeinfrastruktur. Ein Schwerpunkt in der Industriepolitik des BMWi ist die Förderung des Aufbaus einer heimischen Batteriewertschöpfungskette. Mit zwei „wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEIs) fördert sie das BMWi erfolgreich mit knapp drei Milliarden Euro. Fördermaßnahmen in den Bereichen Batterietechnologie und Fachkräftesicherung flankieren die beiden Großprojekte.

Aufbau von Ladeinfrastruktur

Das BMVI stellt für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur vielfältige Fördermöglichkeiten bereit, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH koordiniert werden. Zum Aufbau von 30.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten wird in Kürze ein Programm mit 500 Mio. Euro starten. Mit der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wird seit April 2021 außerdem der Aufbau von Ladepunkten an attraktiven Orten des Alltags beschleunigt. Eine weitere Förderrichtlinie zielt auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz und bei Firmenflotten ab. Diese soll noch im Laufe des Sommers starten. Private Ladevorrichtungen werden nach weiterer Aufstockung des Programms mit insgesamt 800 Millionen Euro gefördert.

Des Weiteren schreibt die Bundesregierung das „Deutschlandnetz“ mit mehr als 1.000 Schnellladestandorten aus. Bis Ende 2023 soll überall in Deutschland der nächste Schnellladepunkt in wenigen Minuten erreichbar sein. Zudem existieren vielfältige Fördermöglichkeiten zur verkehrsträgerübergreifenden Flottenelektrifizierung im kommunalen und gewerblichen Bereich, für Forschung und Entwicklung und zur Umstellung von Nutzfahrzeugen und Bussen im Personenverkehr auf alternative Antriebe. Diese betreffen unter anderem die „Förderrichtlinie Elektromobilität BMVI“, die kürzlich veröffentlichte „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, nebst Infrastruktur“ und die im Notifizierungsverfahren befindliche „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.