Förderprogramme in Umsetzung
Diese Übersicht zeigt Förderprogramme, deren Antragsphase bereits beendet ist und die sich nun in der Umsetzung befinden.
Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
- Förderrichtlinie Elektromobilität vom: 06.07.2023
- Antragsberechtigt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Förderkonditionen: Förderung als Anteilsfinanzierung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 40 %
- Großunternehmen (GU): 20 %
- Maximale förderfähige Ausgaben pro Ladepunkt abhängig von der Ladeleistung
- Kommunikationsleitfaden
Förderprogramm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge"
- Förderrichtlinie Solarstrom für Elektrofahrzeuge vom: 25.08.2023
- Antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern
- Förderkonditionen:
- Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher als Gesamtpaket, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war
- Pauschalbeträge abhängig von der Leistung der PV-Anlage und des Batteriespeichers, fixe Beträge für die Ladestation
- Möglicher Innovationsbonus für bidirektionales Laden
Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (2021-2025)
- Förderrichtlinie vom: 13.07.2021
- Antragsberechtigt: Juristische und natürliche Personen
- Förderkonditionen:
- Fördersätze von bis zu 60 % der Investitionskosten
- Vergabe nach Ranking nach Wirtschaftlichkeit und Kontingentregionen
- Kommunikationsleitfaden