Förderprogramme in Umsetzung

Diese Übersicht zeigt Förderprogramme, deren Antragsphase bereits beendet ist und die sich nun in der Umsetzung befinden.

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

  • Förderrichtlinie Elektromobilität vom: 06.07.2023
  • Antragsberechtigt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Förderkonditionen: Förderung als Anteilsfinanzierung:
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 40 %
    • Großunternehmen (GU): 20 %
  • Maximale förderfähige Ausgaben pro Ladepunkt abhängig von der Ladeleistung
  • Kommunikationsleitfaden

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Förderprogramm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge"

  • Förderrichtlinie Solarstrom für Elektrofahrzeuge vom: 25.08.2023
  • Antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern
  • Förderkonditionen:
    • Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher als Gesamtpaket, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war
    • Pauschalbeträge abhängig von der Leistung der PV-Anlage und des Batteriespeichers, fixe Beträge für die Ladestation
    • Möglicher Innovationsbonus für bidirektionales Laden

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Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (2021-2025)

  • Förderrichtlinie vom: 13.07.2021
  • Antragsberechtigt: Juristische und natürliche Personen
  • Förderkonditionen:
    • Fördersätze von bis zu 60 % der Investitionskosten
    • Vergabe nach Ranking nach Wirtschaftlichkeit und Kontingentregionen
  • Kommunikationsleitfaden

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