Abgeschlossene Förderprogramme (Archiv)
Hier finden Sie alle bereits abgeschlossenen Förderprogramme im Bereich Ladeinfrastruktur.
Förderrichtlinie "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude"
- Förderung von Ladestationen mit einer Normalladeleistung von 11 kW
- Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende, mietende und vermietende Personen bzw. Vermietungsgesellschaften
Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“
- Förderung von Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss
- Antragsberechtigt waren Unternehmen und Kommunen
Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort"
- Förderung für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen
- Förderung von mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich Netzanschluss
- Antragsberechtigt waren kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gem. ABL. EG L 124/36, Gebietskörperschaften und natürliche Personen
Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (2017 – 2021)
- Förderung von Normalladepunkten mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkten mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist
- Kosten für Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher waren ebenfalls förderfähig
- Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden, private Investoren sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)