Förderung von Ladeinfrastruktur in Deutschland

Mit gezielten Förderprogrammen unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Ziel ist ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Ladenetz für Elektrofahrzeuge — zu Hause, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum.

Auf dieser Seite finden Sie einen aktuellen Überblick über die Förderangebote des Bundesministeriums für Verkehr und weiteren Institutionen – von laufenden Antragsmöglichkeiten über Programme in der Umsetzung bis hin zu abgeschlossenen Maßnahmen.

Aktuelle Förderprogramme

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig.

  • Laufzeit Förderrichtlinie: 30.06.2027
  • Fördervolumen: 500 Mio. Euro

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Antragsberechtigt sind:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand

Antragszeiträume:

  • Für die ersten beiden Empfängergruppen ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich.
  • Für Unternehmen mit großem Wohnbestand ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich.

Förderkonditionen:

  • Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
  • Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
  • Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
  • Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien

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Ergänzend stehen verschiedene Dokumente und Materialien der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Verfügung:

  • Die Aufzeichnung und Präsentationsfolien zum Online-Seminar zur Förderung „Laden im Mehrparteienhaus – Die BMV-Förderung auf einen Blick“ (Stand: 14.04.2026)
  • Der Leitfaden WEGweiser unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften Schritt für Schritt bei der Planung, Beschlussfassung und Umsetzung.
  • Der Praxisleitfaden Einfach Laden an Mehrparteienhäusernbietet konkrete Hilfestellung für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und beantwortet zentrale rechtliche wie technische Fragen.
  • Der kostenlose E-Learning-Kurs Laden an Mehrparteienhäusern im LadeLernTOOL bietet gebündeltes Wissen zu den rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen rund um das Laden an Mehrparteienhäusern.

Förderaufrufe Ladeinfrastruktur für Lkw

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte

Gefördert werden neben der Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Lastmanagementsysteme. Die Förderung erfolgt über drei separate Aufrufe mit unterschiedlichen Zielgruppen.

  • Laufzeit Förderrichtlinie: 4 Jahre
  • Fördervolumen: 1 Mrd. Euro

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Zum interaktiven Standort-Check Lkw-Ladeinfrastruktur

Antragsberechtigt sind:

  1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen mit eigener Nutzfahrzeugflotte oder Drittfahrzeugen in der Anlieferung
  2. Anbieter öffentlicher Ladeinfrastruktur und Autorasthöfe

Antragszeiträume:

  • Im Rahmen des Förderaufrufs für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen ist keine Antragstellung mehr möglich. Aufgrund des großen Interesses am Förderaufruf sind die hierfür vorgesehenen Fördermittel bereits ausgeschöpft.
  • Im Rahmen des Förderaufrufs für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen ist eine Antragstellung im Zeitraum 26. Mai bis 7. Juli 2026 möglich.
  • Im Rahmen des Förderaufrufs für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist eine Antragstellung im Zeitraum 26. Mai bis 7. Juli 2026 möglich.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Errichtung von mindestens 1 Ladepunkt mit 50 kW Ladeleistung (nicht-öffentlich)
  • Aufbau einer Gesamtladeleistung von mind. 1.500 kW je Standort bei mind. 100 kW je Ladepunkt und einem Ladepunkt mit mind. 350 kW (öffentlich)
  • Netzanschlusskapazität vorhanden oder beantragt
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien

 

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Ergänzend stehen verschiedene Dokumente und Materialien der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Verfügung:

Laufende Förderangebote und alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Förderprogramme in Umsetzung (Antragsphase beendet)

Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen, deren Antragsphase bereits abgeschlossen ist und die sich aktuell in der Umsetzung befinden.

Zu den Förderprogrammen in Umsetzung

Abgeschlossene Förderprogramme

Hier finden Sie eine Übersicht über bereits abgeschlossene Förderprogramme im Bereich Ladeinfrastruktur.

Zu den abgeschlossenen Förderprogrammen

FörderMONITORING

Das Dashboard bietet eine Übersicht zum Stand der Bundesförderungen von Ladeinfrastruktur.