Förderung von Ladeinfrastruktur in Deutschland
Mit gezielten Förderprogrammen unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Ziel ist ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Ladenetz für Elektrofahrzeuge — zu Hause, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum.
Auf dieser Seite finden Sie einen aktuellen Überblick über die Förderangebote des Bundesministeriums für Verkehr und weiteren Institutionen – von laufenden Antragsmöglichkeiten über Programme in der Umsetzung bis hin zu abgeschlossenen Maßnahmen.
Aktuelle Förderprogramme
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig.
- Laufzeit Förderrichtlinie: 30.06.2027
- Fördervolumen: 500 Mio. Euro
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand
Antragszeiträume:
- Für die ersten beiden Empfängergruppen ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich.
- Für Unternehmen mit großem Wohnbestand ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich.
Förderkonditionen:
- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
- Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
- Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Ergänzend stehen verschiedene Dokumente und Materialien der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Verfügung:
- Die Aufzeichnung und Präsentationsfolien zum Online-Seminar zur Förderung „Laden im Mehrparteienhaus – Die BMV-Förderung auf einen Blick“ (Stand: 14.04.2026)
- Der Leitfaden „WEGweiser„ unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften Schritt für Schritt bei der Planung, Beschlussfassung und Umsetzung.
- Der Praxisleitfaden „Einfach Laden an Mehrparteienhäusern“ bietet konkrete Hilfestellung für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und beantwortet zentrale rechtliche wie technische Fragen.
- Der kostenlose E-Learning-Kurs „Laden an Mehrparteienhäusern„ im LadeLernTOOL bietet gebündeltes Wissen zu den rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen rund um das Laden an Mehrparteienhäusern.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Lkw
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte.
Die Förderung erfolgt über mehrere Aufrufe mit unterschiedlichen Zielgruppen. Weitere Förderaufrufe folgen.
- Laufzeit Förderrichtlinie: 4 Jahre
- Fördervolumen: 1 Mrd. Euro
Ergänzend stehen verschiedene Dokumente und Materialien der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Verfügung:
- Die Publikation Lkw-Ladeinfrastruktur im Depot – Kurzanleitung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw bietet Logistik- und Transportunternehmen praxisnahe Orientierung von der Bedarfsermittlung bis zum Betrieb.
- Der kostenlose E-Learning-Kurs „Lkw-Ladeinfrastruktur am Depot“ im LadeLernTOOL bietet gebündeltes Wissen zur Planung und Umsetzung von Depotlösungen, von technischen Grundlagen über Netzanschluss bis hin zu Betrieb und Wirtschaftlichkeit.
- Der ausführliche Leitfaden „Einfach laden am Depot“ zeigt, wie Logistikunternehmen ihre E-Lkw direkt auf Betriebshöfen effizient laden können. Er erläutert Planung, Umsetzung und Betrieb der Ladeinfrastruktur und gibt praxisnahe Tipps für einen erfolgreichen Einstieg in die emissionsarme Logistik.
- Die interaktive Web-Version des Leitfadens „Einfach laden am Depot“ vermittelt Wissen und unterstützt Unternehmen der Transportlogistik sowie Betreiber von Logistikstandorten mit vielen praktischen Tipps beim Ladeinfrastrukturaufbau.
- Ihr Projekt ist auf dem Weg der Realisierung oder wurde bereits realisiert – wir gratulieren! In unserem Kommunikationsleitfaden erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Fördermittelgebenden an Ihre Projektkommunikation richtig umsetzen – Branding von Hardware, Pressearbeit und vieles mehr.
Hier finden Sie eine Auswertung der in den Förderaufrufen A, B und C eingereichten Anträge. Die Übersicht enthält Informationen zu den eingegangenen Anträgen, den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Ergebnissen der Priorisierung. Stand des Dokuments ist der 5. August 2026.
CEF2 Reflow Call 2026 - Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge im TEN‑T-Netz
Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) hat den letzten Förderaufruf im Rahmen der Connecting Europe Facility 2 (CEF2) veröffentlicht. Im Bereich Verkehr werden unter anderem Projekte zur Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge gefördert.
- Antragsfrist: 6. Oktober 2026, 17 Uhr
- Fördervolumen: 130 Mio. € für AFIF-relevante Themen
- Max. EU-Beitrag:
- 20 Mio. € für Projekte in einem EU-Mitgliedstaat
- 40 Mio. € für Projekte in mehreren EU-Mitgliedstaaten
Antragsberechtigt sind:
- öffentliche und private juristische Personen aus den EU-Mitgliedstaaten sowie die am CEF-Programm teilnehmenden Partnerstaaten
Förderfähig sind insbesondere:
- Öffentlich zugängliche Lkw-Ladeparks mit mindestens vier MCS-Ladepunkten à mindestens 1 MW
- Kombinationen aus MCS-Ladepunkten (mindestens 1 MW) und CCS-Ladepunkten (mindestens 350 kW)
- Baukosten innerhalb des Ladepool-Gebiets, z. B. Ladegeräte, Strominfrastruktur, Umspannwerke, Batterien, Energiemanagementsysteme, Verkehrsflächen und Überdachungen
Wichtige Voraussetzungen:
- Standort am TEN-T-Straßennetz oder innerhalb von 3 km Fahrstrecke
- 24/7 öffentlich zugänglich
- AFIR- und TEN-T-konform
- Dynamisches Energiemanagementsystem erforderlich
- Nutzung ausschließlich für schwere Nutzfahrzeuge
- Betrieb und Instandhaltung der geförderten Infrastruktur für mindestens fünf Jahre
Nicht förderfähig sind u.a.:
- Fahrzeuge
- Grundstückserwerb oder Leasingkosten
- Personalkosten des Antragstellers
- Planungs-, Studien- und Projektmanagementkosten
- Betriebskosten (OPEX)
- Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur
Laufende Förderangebote und alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Förderprogramme in Umsetzung (Antragsphase beendet)
Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen, deren Antragsphase bereits abgeschlossen ist und die sich aktuell in der Umsetzung befinden.
Abgeschlossene Förderprogramme
Hier finden Sie eine Übersicht über bereits abgeschlossene Förderprogramme im Bereich Ladeinfrastruktur.
FörderMONITORING
Das Dashboard bietet eine Übersicht zum Stand der Bundesförderungen von Ladeinfrastruktur.