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08.05.2024
Franziska Bornefeld
Managerin Kommunikation
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Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
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Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung erstmals umfassende Maßnahmen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur speziell für Nutzfahrzeuge beschlossen. Die Maßnahme 66 „Standardisierung Lkw-Laden“ des Masterplans zielt darauf ab, für alle Schritte des E-Lkw-Ladeprozesses bereits zu Beginn des Hochlaufs Standards zu etablieren, und damit optimale Voraussetzungen für ein schnelles Ausrollen der E-Lkw-Ladeinfrastruktur zu schaffen und Kosten sowie Abstimmungsbedarfe zu senken.
Durch einen intensiven Austausch mit dem Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und weiteren Branchenakteuren sowie Normungsinstanzen, konnten in den vergangenen Monaten Schwerpunkte und bestehende Lücken im Themenfeld „Standardisierung E-Lkw-Laden“ identifiziert werden.
Ergebnis ist eine tabellarische Übersicht, die nicht nur den aktuellen Stand der Standardisierung im E-Lkw-Ladeökosystem darstellt, sondern auch spezifische Lücken identifiziert und Handlungsbedarfe benennt.
Es muss berücksichtigt werden, dass eine Standardisierung im Rahmen einer Norm nicht für alle aufgeführten Punkte aus der Übersicht möglich ist. In diesen Fällen sollte eine Standardisierung zumindest in Form einer marktweiten Übereinkunft und einheitlichen Anwendung erfolgen.
Die Übersicht soll als Ausgangspunkt dienen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und zu lokalisieren. Im nächsten Schritt können diese dann gezielt adressiert werden. Ziel ist es, durch Handlungsaufforderungen an OEMs und Normungsinstanzen die Lücken in der Standardisierung des E-Lkw-Ladens noch vor dem breiten Markthochlauf zu schließen.
Die Übersicht ist in einem neuen Abschnitt auf der Nutzfahrzeuge-Themenseite („Standardisierung E-Lkw-Laden“) zu finden und steht dort zum Download bereit.