Ab dem 24. November 2020 können bei der KfW Anträge für die staatliche Förderung von privaten Ladestationen gestellt werden. 900 Euro Zuschuss gibt es pro Ladepunkt.
Die Förderung kann sowohl von Eigenheim-Besitzern als auch Mietern und Vermietern in Anspruch genommen werden. Die förderfähigen Ladestationen müssen genau 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Durch die Möglichkeit zur Steuerung lassen sich die Stationen so in das Stromnetz integrieren, dass dessen Stabilität jederzeit gewährleistet ist.
Wichtig: Der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen. Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten.
Fördermittel der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (BMDV) werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.
Fördermittel der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (BMDV) wurden im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.
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