Pressemitteilung
09.11.2020
Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de
Ab dem 24. November 2020 können bei der KfW Anträge für die staatliche Förderung von privaten Ladestationen gestellt werden. 900 Euro Zuschuss gibt es pro Ladepunkt. Nun wurde die Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht.
Die Förderung kann sowohl von Eigenheim-Besitzern als auch Mietern und Vermietern in Anspruch genommen werden. Die förderfähigen Ladestationen müssen genau 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Durch die Möglichkeit zur Steuerung lassen sich die Stationen so in das Stromnetz integrieren, dass dessen Stabilität jederzeit gewährleistet ist.
Wichtig: Der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen. Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten.
Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Private Lademöglichkeiten sind ein wesentlicher Teil des Gesamtsystems Ladeninfrastruktur aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen. Wir als Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur arbeiten daran, für jedes mögliche Ladeszenario nutzerfreundliche Optionen zu schaffen. Die Förderung privater Ladeinfrastruktur ist dabei ein wichtiger Schritt.“
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte das Förderprogramm für private Ladepunkte Anfang Oktober bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur angekündigt. Das Volumen des Förderprogramms beträgt 200 Millionen Euro. Es ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur.“
Die Liste der förderfähigen Wallboxen ist noch nicht final, Ergänzungen sind möglich. Wallbox-Hersteller können sich mit einem zu prüfenden Modell weiter bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur melden.
Fördermittel der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (BMDV) werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt.
Weitere Informationen
Direkter Link zur Liste der förderfähigen Ladestationen: kfw.de/440-Ladestation
Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“: bitte hier klicken.