Pressemitteilung
11.02.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Mit dem Gesetz schafft der Bund die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr. Ziel ist eine engmaschige Schnellladeinfrastruktur (HPC = High-Power-Charging), die die Nachfrage der Nutzenden bei weiter steigenden E-Fahrzeug-Zulassungen auch zu Spitzenzeiten wie etwa im Urlaubsverkehr und an bisher unwirtschaftlichen Standorten decken kann. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, unter dem Dach der NOW GmbH vom Bundesverkehrsministerium mit der Koordinierung und Steuerung der Aktivitäten des Bundes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland beauftragt, hat intensiv bei der Entstehung des Gesetzes unterstützt.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH: „Der Beschluss des Schnellladegesetzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur für ganz Deutschland. Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss der Hochlauf der E-Mobilität dynamisch weitergehen. Um den Menschen die Reichweitenängste zu nehmen, brauchen wir eine flächendeckende, komfortable Schnellladeinfrastruktur, die wir jetzt mit der Ausschreibung des 1.000-Standorte-Programms in Angriff nehmen.“

Um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes zu gewährleisten und vorhandene lokale Lücken zu schließen, soll künftig auf Grundlage des Gesetzes mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet werden. In diesem werden Lose gebildet, die stärker und weniger stark frequentierte Standorte enthalten. Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die bisherigen Förderprogramme der Bundesregierung haben nicht zur Errichtung einer deutschlandweiten flächendeckenden und bedarfsgerechten Schnellladeinfrastruktur geführt, weil der Betrieb von Ladeinfrastruktur an vielen Orten kurz- bis mittelfristig kein hinreichend attraktives Geschäftsmodell bietet. Mit dem Schnellladegesetz ist die grundlegende Voraussetzung für die Errichtung von bundesweit 1.000 Schnelllade-Hubs geschaffen – auch dort, wo erst später ein wirtschaftliches Betreiben möglich sein wird. Dieser „Top-down“-Ansatz ist bei dieser Ausgangslage die wirtschaftspolitisch angemessene Ergänzung zum „Bottom-up“-Ansatz durch Förderprogramme und die Eigeninitiative der Wirtschaft.“

Die Bedarfsermittlung für das geplante Schnellladenetz erfolgt bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Sie analysiert mit Hilfe von Mobilitäts- und Ladedaten, Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe auf Mittel- und Langstreckenfahrten. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (www.standorttool.de). Basierend auf den Analysen werden dann jeweils Gebiete zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben.

Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung der 1.000 Standorte soll im Sommer 2021 starten.

Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG)