Spontan laden – überall in der EU

AFIR – Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Die AFIR  hat unter anderem das Ziel, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Hochlauf der Elektromobilität zu schaffen.

Dazu soll EU-weit ein öffentlich zugängliches Ladenetz nach kompatiblen technischen Standards aufgebaut werden.

Was ist die AFIR und wie hilft diese Verordnung, eine zuverlässige Ladeinfrastruktur für alle E-Fahrzeuge zu schaffen – von Lissabon bis Bukarest und von Helsinki bis Athen?

Hier finden Sie den Überblick.

AFIR in Kürze

Die AFIR bringt Anwendungsfreundlichkeit für die Fahrerinnen und Fahrer sowie Planungssicherheit für Betreiber, Elektromobilitätsdienstleister, Hersteller und Logistiker:

  • Seit dem 31.12.2025: Ladestandorte für E-Pkw und leichte Nfz alle 60 km entlang des TEN-V-Kernstraßennetzes mit mind. 400 kW und mind. einem Ladepunkt mit einer individuellen Ladeleistung von mind. 150 kW. Bis zum 31.12.2027: Ladestandorte von mind. 600 kW und mind. zwei Ladepunkten von mind. 150 kW.
  • Bis zum 31.12.2027: Ladestandorte für schwere Nfz entlang 50% des TEN-V-Kernnetzes mit mind. 2.800 kW und mind. zwei Ladepunkten mit einer individuellen Ladeleistung von mind. 350 kW. Bis zum 31.12.2030: Ladestandorte mit mind. 3.600 kW und mit mind. zwei Ladepunkten mit einer individuellen Ladeleistung von mind. 350 kW alle 60 km entlang des TEN-V-Kernnetzes.
  • Bestandsbasierte Ladeleistungsbereitstellung von 1,3 kW/BEV, bzw. 0,8 kW/PHEV für Pkw und leichte Nfz
  • Kartenzahlung (auch mobil hinterlegt gem. PSD II) für Ladevorgänge an allen Ladestationen mit einer Ladeleistung pro Ladepunkt von 50 kW oder höher – PIN-Pads sind dabei nicht verpflichtend. Bei Ladestationen unter 50 kW pro Ladepunkt werden statische QR-Codes als Bezahloption akzeptiert.
  • Verpflichtung für CPOs seit dem 14.04.2025 statische und dynamische POI-Daten kosten- und diskriminierungsfrei auf dem Nationalen Zugangspunkt (NAP) zur Verfügung zu stellen
  • Einheitliche technische Spezifikationen für Ladeinfrastruktur im gesamten Binnenmarkt

Aufbauziele für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge

Aufbauziele Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
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Welche Pflichten haben Betreiber von Ladestationen (CPO)?

Betreiber oder Charge Point Operators (CPO) von öffentlich zugänglichen Ladestationen müssen in der gesamten EU eine interoperable und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur gewährleisten. Daher haben sie folgende Pflichten:

  • Leichte Zugänglichkeit und Bezahlung
  • Digitale Datenverfügbarkeit und Transparenz
  • Kontinuierlicher Ausbau der Ladeinfrastruktur
  • Barrierefreier Zugang und
  • Netzfreundlichkeit zur optimalen Netzbelastung

Bereitstellung von Daten – Artikel 20

Gemäß Artikel 20 AFIR sind Betreiber (CPOs) öffentlich zugänglicher Ladepunkte bereits seit dem 14. April 2025 verpflichtet, statische und dynamische Daten ihrer Ladeeinrichtungen diskriminierungs- und kostenfrei zur Verfügung zu stellen und über eine angebundene Schnittstelle (API) an den Nationalen Zugangspunkt (in Deutschland: Die Mobilithek des Bundesministeriums für Verkehr) anzubinden.

Ab dem 14. April 2026 müssen die nach Art. 20 AFIR zu meldenden statischen und dynamischen Daten verpflichtend im standardisierten DATEX-II-Format bereitgestellt werden.

Bei der Umsetzung erhalten Betreiber in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg besondere Unterstützung:

Die Landesagentur für Mobilitätsdaten MOBIDROM sowie die Plattform MobiData BW® der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) unterstützen Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur bei der Bereitstellung offener Mobilitätsdaten und Anbindung an die Mobilithek.

Das Angebot von MOBIDROM und MobiData® BW umfasst:

  • Entgegennahme der Daten in bestehenden Formaten, insb. OCPI und DATEX II
  • Konvertierung in das geforderte DATEX II Format und Qualitätssicherung
  • Gebündelte Bereitstellung an die Mobilithek

Das bietet weitere Vorteile für Ladesäulenbetreiber:

  • Erhöhte Sichtbarkeit der Ladeinfrastruktur über digitale Anwendungen und Datenplattformen
  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur
  • Langfristige Unterstützung nachhaltiger Mobilität

Das Unterstützungs- und Beratungsangebot von MOBIDROM und MobiData BW® steht allen Betreibern öffentlich zugänglicher Ladesäulen in Nordrhein-Westfalen, bzw. Baden-Württemberg kostenfrei zur Verfügung. Nutzen Sie gerne das Angebot und gehen aktiv auf MOBIDROM, bzw. MobiDataBW® zu, um Ihre Ladeinfrastrukturdaten entsprechend den Anforderungen bereitzustellen.

Für Nordrhein-Westfalen: MOBIDROM

Frau Andrea Freitag, Partnermanagerin Ladesäulen (Andrea.Freitag@mobidrom.nrw)

Für Baden-Württemberg: MobiData BW®

Frau Antje Falkinger, Partnermanagerin Team Mobilitätsdaten & Innovationen (Antje.Falkinger@nvbw.de)

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