Bundesrat beschließt Schnellladegesetz: Rechtsgrundlage für Ausschreib
Rechtsgrundlage für Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs steht
Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist heute vom Bundesrat beschlossen worden. Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll ein engmaschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann.
Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird neben den zahlreichen Förderprogrammen des BMVI noch vor der Sommerpause ein erstes Ausschreibungsverfahren gestartet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt.
Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.
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