In diesem Bereich finden Sie Pressemitteilungen und Veranstaltungshinweise rund um die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Pressemitteilung
21.07.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Schnelles Laden auf dem Rastplatz der
Zukunft: P-WC Pilotanlage Ostseeblick feierlich eröffnet

Mit der neu gestalteten der PWC-Anlage „Ostseeblick an der A 1 bei Heiligenhafen erprobt die Autobahn GmbH, wie bundesweit unbewirtschaftete Rastanlagen entlang der Autobahnen zukünftig nutzerfreundlicher, nachhaltiger und serviceorientierter
gestaltet werden können dazu gehören auch Schnellladepunkte für E-Autos.

Die Autobahn GmbH Niederlassung Nord hat die Arbeiten zur Umgestaltung der P- WC-Anlage Ostseeblick in Fahrtrichtung Fehmarn abgeschlossen. Innerhalb eines
Monats wurde das Konzept erfolgreich umgesetzt. Die Pilotanlage wurde vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, via Übertragung aus Berlin, dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz, dem Geschäftsführer der Autobahn GmbH, Stephan Krenz, und dem Direktor der Niederlassung Nord, Klaus Franke, feierlich wiedereröffnet.

An der Veranstaltung haben zudem Ingo Gädechens, Mitglied des Deutschen Bundestages, und Kuno Brandt, Bürgermeister der Stadt Heiligenhafen sowie Kooperationspartner und Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Verbände teilgenommen.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Eine für alle – das ist der Slogan der Autobahn GmbH. Und passt genau zur Pilotanlage Ostseeblick. Denn hier an der A 1 in Richtung Fehmarn testet die Autobahn GmbH, welche innovativen Ideen zukünftig
weiterverfolgt werden können. Erstmals gibt es auf einer unbewirtschafteten Rastanlage nicht nur Sanitäreinrichtungen und Sitzgruppen fürs Picknick – sondern Spielgeräte für die Kinder, einen umzäunten Auslauf für Hunde, Outdoor- Fitnessgeräte und vieles mehr. Nachhaltigkeit spielt dabei eine große Rolle: Strom
und Heißwasser werden durch Sonnenenergie erzeugt. Und was mir besonders wichtig ist: An vier Schnellladepunkten können Elektrofahrzeuge Strom laden. Ich bin überzeugt: Das ist der nutzerfreundliche Rastplatz der Zukunft. Für Urlauber, Pendler
und Trucker gleichermaßen.“

Dr. Bernd Buchholz: „Schleswig-Holstein hat schon Anfang 2020 und damit früher als andere Länder Aufgaben an die neue bundesweite Autobahn GmbH abgegeben.
In dem Rahmen wurde auch das Pilotprojekt „P-WC-Anlage Ostseeblick“ entwickelt. Wir haben das von Anfang an unterstützt. Denn was für den Norden gut und wegweisend ist, kann auch für den Süden nur gut und wegweisend sein. Hier und
heute sehen wir, dass gute Ideen des Nordens Vorbild für ganz Deutschland sind. Ich danke allen, die sich hier im Sinne der Autofahrerinnen und Autofahrer, der Tourismus- und Wirtschaftsverkehre eingebracht haben und mit smarten Lösungen
große Wirkung erzielen.“

Stephan Krenz: „Mit der Pilotanlagezeigen wir, dass wir den Nutzer und die Nutzerin ins Zentrum stellen. Die Projektverantwortlichen haben hier anschaulich bewiesen, dass die Autobahn GmbH bundesweit gültige Lösungen zur kontinuierlichen
Verbesserung des Angebots der Autobahn umsetzen kann. Ich danke allen am Projekt beteiligten Personen und unseren Auftragnehmern für die schnelle und gelungene Umsetzung.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur: „Die P-WC-Rastanlage ‚Ostseeblick‘ gibt einen Vorgeschmack auf das Schnellladen an Autobahnen in der nahen Zukunft. Die Leitstelle hat bei der Planung der Schnelladestation mitgewirkt. Der ‚Ostseeblick‘ kann als Pilotanlage für
die rund 200 neuen Schnellladestandorte auf unbewirtschafteten Rastanlagen in ganz Deutschland gelten, die demnächst vom Bund als Teil des ‚Deutschlandnetzes‘ ausgeschrieben werden.“

Mit der neu gestalteten der PWC-Anlage „Ostseeblick“ an der A 1 bei Heiligenhafen erprobt die Autobahn GmbH, wie bundesweit unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Autobahnen zukünftig nutzerfreundlicher, nachhaltiger und serviceorientierter gestaltet werden können.

Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit, verbesserter Service, Nachhaltigkeit und optimierte Erholungsmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer. Im Zuge der Sanierung und Neugestaltung wurden folgende Arbeiten termingerecht umgesetzt:
– Errichtung und Betrieb einer Ladestation mit vier barrierefreien Ladepunkten
mit Schnelllademöglichkeit für Elektrofahrzeuge (150 kW Ladeleistung je Ladepunkt)
– Bereitstellung von W-LAN auf der gesamten Anlage
– Digitale Infotafel mit Informationen zur Verkehrslage, Autobahn- Projekten, Touristischen Angeboten der Region, u.v.m. (deutsch/ englisch)
– Bewertungsportal für die Sauberkeit der WC-Anlagen über eine App
– Getrennte Müllbehälter mit größerem Volumen und solarbetriebener Kompressionsmechanik
– Helle und weiträumige Ausleuchtung der gesamten Anlage mit
energiesparsamen Leuchtmitteln und bedarfsgesteuerter Schaltung
– Frei zugänglichen Zapfstellen für Frischwasser
– Errichtung eines Spielplatzes und Bereitstellung von Outdoor-Fitness- Geräten
– Eine neue abgezäunte Hundeauslaufzone soll die Sauberkeit auf der Anlage verbessern und den Auslauf der Vierbeiner sicherer machen.
– Eine verbesserte Aufenthaltsqualität wird durch neue, unterschiedliche Sitzgruppen und deren Erreichbarkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geschaffen.
– Der Aussichtshügel erhält als Attraktion ein Fernrohr, das den Namen Ostseeblick unterstreicht.
– Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf dem WC-Dach und auf dem Lärmschutzwall zur Erzeugung von Strom, der für den Betrieb der P-WC- Anlage genutzt wird und sie damit im Sommerhalbjahr energieautark sein lässt.

Das Projektteam wurde mit Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengesetzt. In einer Befragung der Nutzer zur Zufriedenheit der neuen P-WC Anlage soll die Akzeptanz gemessen und Verbesserungsvorschläge gesammelt werden. Die Ergebnisse sollen in die Planungen zur Umgestaltung
weiterer P-WC Anlagen bundesweit einfließen. In einer bereits im Vorfeld der Planungen durchgeführten Online-Umfrage wurden die Maßnahmen von den ca. 2.500 Teilnehmern für sehr gut befunden.

Pressemitteilung
16.07.2021

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Nina Posdziech
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Förderprogramm für private Ladestationen wird um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt

Die erfolgreiche Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt und erneut verlängert. Darauf haben sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Bundesfinanzminister Olaf Scholz geeinigt. Das Förderprogramm musste kurzzeitig gestoppt werden, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. In den nächsten Tagen wird das Antragsportal beim Projektträger KfW wieder geöffnet werden. Insgesamt stehen damit nun 800 Millionen Euro an Bundesmitteln für das Programm zur Verfügung. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen seit dem 24. November 2020 unterstützt.

Bundesminister Scheuer: „Unser Förderprogramm für private Wallboxen ist ein absoluter Erfolg: Es sind bereits Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen und haben unser 500 Millionen Euro-Budget völlig ausgeschöpft. Ich freue mich, dass uns Olaf Scholz weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellt, dass wir in Kürze unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die Fortsetzung dieses Programms ist ein gutes Signal. Das Förderprogramm für private Ladestationen ist eine Brücke hin zur Elektromobilität. So zeigen die Ergebnisse einer KfW-Kundenbefragung, dass 45 % der Antragsteller noch kein Elektroauto besitzen, aber 93 % davon eine Anschaffung innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Das Programm entlastet damit auch die öffentliche Ladeinfrastruktur im aktuellen Hochlauf.“

Aktueller Umsetzungsstand
Bis zum 1.7.2021 waren rund 510.000 Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen.

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen,
Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder
vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

– die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt
– der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt
– die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

– Ladestation
– Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
– Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
– Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

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11.06.2021

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Ohne Laden kein Fahren:
Projekt „Wirkkette Laden“ analysiert Fehlerquellen beim Laden von E-Fahrzeugen  

Mit den steigenden Verkaufszahlen von Elektroautos nimmt auch die Zahl an Produkten, Funktionen, Diensten und Geschäftsmodellen rund um das Thema Laden zu. Die Herausforderung: Zahlreiche Marktteilnehmende, etwa jene, die Ladestationen betreiben, Mobilitätsdienstleister, Komponentenherstellende, Backend- und Netzbetreibende müssen zusammen eine reibungslos funktionierende Wirkkette bilden, damit Fahrzeuge zuverlässig geladen werden können. Das funktioniert nicht in allen Fällen. In zehn bis 15 Prozent der Fälle kann ein Fahrzeug, das einen Ladepunkt angefahren hat, dort nicht geladen werden.

Das Projekt „Wirkkette Laden“ soll den Ursachen auf den Grund gehen. Koordiniert durch die NOW GmbH und den Projektträger Jülich untersuchen die Charging Interface Initiative CharIN als Konsortialführer, die Universität Stuttgart, das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, ABB, Stromnetz Hamburg, BMW, EWE, EcoG, Digital Charging Solutions und IONITY, welche Fehlerquellen beim Laden von Elektroautos auftreten können. Der Bund fördert das Projekt mit 1,1 Millionen Euro. Es läuft bis zum 30. April 2022.  

Ziel ist es, auf Basis von Daten realer Ladevorgänge Fehler und Fehlerursachen nach Häufigkeiten entlang der „Wirkkette Laden“ darzustellen und Erkenntnisse aus Reallabor-Versuchen zu ergänzen. Dazu stehen verschiedene Fahrzeugmodelle unterschiedlicher Hersteller und Ladestationen von 11 kW bis 350 kW Leistung bereit. Des Weiteren wird die Qualität von Normen und Vorgaben, die die Schnittstellen des gesamten Ladevorgangs spezifizieren, betrachtet. Am Ende soll ein Maßnahmenkatalog definiert werden.  

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die Leitstelle hat bei ihrer Arbeit die Nutzerinnen und Nutzer immer im Blick. Deshalb begrüßen wir das Projekt `Wirkkette Laden´. Die Daten, die dabei erhoben werden, helfen, Ladeinfrastruktur noch zuverlässiger zu machen. Ein wichtiger Aspekt auf dem Weg der Elektromobilität in den Massenmarkt.“

Oliver Hoch, Interims-Programmleiter Elektromobilität bei der NOW GmbH: „Batterieelektrische Mobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit der Förderrichtlinie Elektromobilität insbesondere die Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität als Beitrag für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Für den Markthochlauf der batterieelektrischen Mobilität ist ein erfolgreiches Ladeerlebnis essenziell. Gemeinsam mit dem Projektträger Jülich begleiten wir das Projekt „Wirkkette Laden“, das es sich zur Aufgabe macht, die Probleme im Ladeprozess zu finden, zu definieren – und zu lösen. Ohne Laden kein Fahren.“  

Claas Bracklo, Vorstandsvorsitzender des CharIN e. V.: „CharIN ist stolz darauf, als Initiator der Initiative auch Teil des Projekts „Wirkkette Laden“ zu sein und als Konsortialführer die Rolle als neutrale Schnittstelle zu allen Akteuren zu übernehmen. Dieses Projekt wird die Elektromobilität einen großen Schritt voranbringen, indem es das Nutzererlebnis während des gesamten Ladevorgangs verbessert.“

Mehr Informationen zum Projekt „Wirkkette Laden“: https://www.charin.global/technology/customer-jounrey/ 

 

Verbesserung der Ladequalität von Elektrofahrzeugen durch systematische Analyse von Fehlerursachen in der Wirkkette
https://www.now-gmbh.de/projektfinder/wirkkette-laden/ 

Steckbrief zum Projektfortschritt
https://www.now-gmbh.de/wp-content/uploads/2021/02/Steckbrief-zum-Projektfortschritt-Wirkkette-Laden.pdf

Pressemitteilung
09.06.2021

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Scheuer: Zehn Minuten zur nächsten Schnellladestation – in der Stadt und auf dem Land

Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladehubs steht

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute dem von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Damit kann die Ausschreibung im Sommer 2021 starten. Sobald das Schnellladegesetz, also die rechtliche Grundlage, in Kraft getreten ist, wird das BMVI die Ausschreibungsunterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Der Ladeturbo kommt! Wir bauen bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Künftig soll es möglich sein, den nächsten Schnellladepunkt innerhalb von zehn Minuten zu erreichen – in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn. Diesem Ziel kommen wir mit der Ausschreibung des Deutschlandnetzes einen entscheidenden Schritt näher. Unser Konzept dafür steht. Mit der Ausschreibung der Standorte setzen wir auf marktwirtschaftlichen Wettbewerb und das beste Angebot für die Bürgerinnen und Bürger. Unser Ziel ist klar: Einfach, immer und überall laden, schnell, komfortabel und klimaneutral.“

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Mit dem Aufbau des Deutschlandnetzes beseitigen wir bestehende weiße Flecken auf der Landkarte der Ladeinfrastruktur. Dabei haben wir vor allem Ladeparks mit mehreren Ladepunkten mit hoher Leistung für längere Fahrten im Blick. Die Leitstelle verfügt mit dem StandortTOOL über das richtige Werkzeug, um mit verkehrsplanerischen Methoden die Standorte und Suchräume für die Schnellladeparks zu berechnen. Gleichzeitig haben wir mit unserem Thesenpapier ‚Einfach laden‘ die Blaupause für ein attraktives Ladeerlebnis der Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos vorgelegt. Das alles ist in das Konzept für das Deutschlandnetz eingeflossen. Wir freuen uns, wenn die Ausschreibung bald beginnen kann.“

Informationen zum Ausschreibungskonzept:

  • Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, wird das BMVI die Errichtung und den Betrieb von ca. 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten, in Summe also mehreren Tausend neuen Schnellladepunkten ausschreiben – dem Deutschlandnetz. Jeder Ladepunkt muss jederzeit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung stellen. Rund 2 Mrd. Euro ste-hen dafür bereit.
  • Die 1000 Standorte werden zur Ausschreibung in Losen gebündelt und dabei auch wirtschaftlich weniger attraktive, aber für eine Flächendeckung notwendige Standorte einbezogen. Bewertungskriterien sind Kosten, Konzept und Kundenfreundlichkeit.
  • Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teilausschreibungen:
    (1.) Autobahn-Lose: Ca. 150-200 Standorte an den Bundesautobahnen, die in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden.
    (2.) Regionale Lose: Bündelung von ca. 900 Suchräumen in mindestens 18 Losen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.
  • Durch die unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen Berücksichtigung finden: Regionale Lose für eher regional tätige Betreiber, darunter auch je Region ein kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU); deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Bei der Ermittlung des Bedarfs über das StandortTOOL wird der bisherige Bestand an HPC-Ladeinfrastruktur berücksichtigt, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.
  • Durch die Festlegung eines Preismodells soll sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben.

Das Ausschreibungskonzept können Sie hier einsehen

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02.06.2021

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Gemeinsam geht es besser voran:
Bündnis für moderne Mobilität legt Ergebnisbericht vor 

Das vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer 2019 gegründete Bündnis für moderne Mobilität von Bund, Ländern und Kommunen hat bei seinem dritten High-Level-Treffen einen Ergebnisbericht zu seiner bisherigen Arbeit vorgelegt. Für weniger Emission im städtischen Lieferverkehr stellte Minister Scheuer einen Leitfaden für den Einsatz von Lastenrädern in der City-Logistik vor.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam arbeiten wir für Mobilität, die klimafreundlich, sicher und digital ist – in Stadt und auf dem Land. Im Teamwork ist vieles spürbar besser geworden: Mehr Platz und Geld für Fahrrad und ÖPNV, mehr alternative Antriebe und Ladeinfrastruktur, On-Demand- und Pooling-Dienste und eine starke Schiene. Wir sind auf dem richtigen Weg und wollen das Bündnis deswegen weiter fortsetzen.“

Wichtige Ergebnisse des Bündnisses:

BMVI, Länder und Kommunen haben – gemeinsam bzw. in Ihrer jeweiligen Zuständigkeit – folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Einen Pakt für Verkehrssicherheit geschlossen – für ein noch enger koordiniertes Vorgehen. Das Kabinett hat zudem heute (2. Juni) das vom BMVI überarbeitete Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 beschlossen.
  • Die Mittel für den Nahverkehr (ÖPNV) für die kommenden Jahre massiv aufgestockt und die Förderung verbessert: neue Fördertatbestände, geringere Mindestvorhabengröße, höhere Fördersätze. Zudem haben Bund und Länder den ÖPNV während Corona durch Milliardenunterstützung zuverlässig am Laufen gehalten.
  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) novelliert. Sie schützt nun insbesondere Radfahrende noch besser. Der Bußgeldkatalog wird auf Basis eines mit den Ländern erzielten Kompromisses überarbeitet.
  • Im breiten Dialog den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 aufgelegt – für lückenlose Radverkehrsnetze und mehr Verkehrssicherheit. Ein neues Förderprogramm „Stadt und Land“ des BMVI sorgt für Radwege, Fahrradparkplätze, Fahrradbrücken und Unterführungen.
  • Das Straßenverkehrsgesetz ergänzt: Die Länder können nun eigene Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise erlassen und gemeinsam mit den Kommunen die beste Lösung vor Ort finden.
  • Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes und dem Datenraum Mobilität eine wichtige Grundlage zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrs, vor allem für die Bereitstellung von Mobilitätsdaten.
  • Das BMVI hat einen Masterplan Ladeinfrastruktur aufgelegt und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur gegründet, die den Aufbau der Ladeinfrastruktur koordiniert und steuert – unter anderem mit eigens entwickelten Planungstools wie dem Flächen– und dem StandortTOOL
  • Das BMVI hat einen Leitfaden für Lastenradtransporte in der City-Logistik vorgelegt. Wo wenig Platz zum Parken von Transportern ist, können Lastenräder in Verbindung mit Mikro-Hubs helfen.

Die NOW GmbH koordiniert im Auftrag des BMVI seit 2020 die Arbeit des „Nationalen Kompetenznetzwerks für nachhaltige Mobilität“ (kurz: NaKoMo). Das NaKoMo unterstützt das Bündnis für moderne Mobilität bei der Netzwerkarbeit und durch fachliche Expertise. Sowohl auf der NaKoMo-Austauschplattform (http://www.nakomo.de) als auch in den NaKoMo-Workshops tauschen sich Vertretende von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zu Mobilitätsthemen aus – Wissen, das in die Arbeit des Bündnis´ für moderne Mobilität einfließt, etwa, wenn es um das Thema „Verbesserung von Förderprozessen“ geht.

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02.06.2021

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Neu: Gesetzeskarte Elektromobilität

Die Gesetzeskarte Elektromobilität der NOW GmbH und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt die zentralen Strategien, Gesetze und Verordnungen auf Bundes-, europäischer und nationaler Ebene rund um das Thema Elektromobilität dar. Sie informiert kurz und prägnant über die wichtigsten Inhalte und Zusammenhänge. Die Karte wurde in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Noerr LLP entwickelt.

Karte zum Download

Pressemitteilung
28.05.2021

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Bundesrat beschließt Schnellladegesetz:

Rechtsgrundlage für Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs steht

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist heute vom Bundesrat beschlossen worden. Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll ein engmaschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann.

Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird neben den zahlreichen Förderprogrammen des BMVI noch vor der Sommerpause ein erstes Ausschreibungsverfahren gestartet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt.

Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.

Informationen zum Ausschreibungsverfahren

  • Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten – ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Ladeinfrastruktur, die durch das BMVI auch weiterhin parallel gefördert wird.
  • Die Leitstelle analysiert mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (www.standorttool.de). Basierend auf den Analysen werden Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben.
  • Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose werden verschieden groß sein. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden bei der Losbildung berücksichtigt.
  • Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen.

Pressemitteilung
21.05.2021

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Bundestag verabschiedet Schnellladegesetz:

Rechtsgrundlage für Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs steht

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist heute vom Bundestag verabschiedet worden. Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit rund 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll eine engmaschige Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Mit dem Schnellladegesetz haben wir jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für eine uneingeschränkte Reichweite von E-Autos entscheidend – ob in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn.“ 

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. 

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos müssen sicher sein, auch auf längeren Strecken schnell ihren Akku ausreichend laden zu können, egal wo in Deutschland sie unterwegs sind. Dazu braucht es ein bundesweit flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzungsfreundliches Schnellladenetz. Mit dem Schnellladegesetz haben wir nun einen historischen Schritt auf dem Weg dorthin getan. Die Ausschreibung des Schnellladenetzes wird diesen Schritt dann zügig in mehrere tausend Schnellladepunkte an den vorgesehenen Standorten umsetzen.“

Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. 

Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten. 

Informationen zum Ausschreibungsverfahren

  • Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten – ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Ladeinfrastruktur, die durch das BMVI auch weiterhin parallel gefördert wird.
  • Die Leitstelle analysiert mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (www.standorttool.de). Basierend auf den Analysen werden Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben. 
  • Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose werden verschieden groß sein. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden bei der Losbildung berücksichtigt. 
  • Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. 

Weitere Informationen finden Sie hier

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Cem Özdemir zu Gast bei der NOW GmbH

Berlin, 11.5.2021 – Die Verkehrswende gestalten, den Industriestandort Deutschland stärken – wie kann das gelingen? Darüber sprach Cem Özdemir, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages, heute mit Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH. Knobelsdorff erläuterte die vielfältigen Aktivitäten der NOW GmbH bei der Unterstützung der Bundesregierung bei ihren klima- und industriepolitischen Zielen im Bereich nachhaltige Mobilität. Ein besonderer Fokus lag auf der Arbeit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Deren Leitungsteam, Johannes Pallasch und Dagmar Fehler, stellte die Strategien und Maßnahmen vor, mit denen der bedarfsgerechte, flächendeckende und nutzungsfreundliche Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland vorangetrieben wird.

Cem Özdemir: Beim Pkw ist der Elektroantrieb nicht mehr zu stoppen und das ist auch gut so mit Blick auf die Klimaziele und den Industriestandort Deutschland. Deswegen ist es so wichtig, dass es bei der Ladeinfrastruktur jetzt mit vollem Tempo voran geht. Schluss damit, dass die Wirtschaft auf die Politik zeigt und die Politik auf die Wirtschaft. Ich bin froh, dass bei der Leitstelle Ladeinfrastruktur mit viel Sachverstand und Leidenschaft am Erfolg der Elektromobilität gearbeitet wird. Während manche immer noch infrage stellen, dass man mit der Elektromobilität auf das richtige Pferd setzt, ist die Leitstelle längst weiter. Es freut mich zu sehen, dass wir dank der Leitstelle dem Ziel einer flächendeckenden und einheitlichen Ladeinfrastruktur jeden Tag näherkommen. Ich danke Herrn von Knobelsdorff, Herrn Pallasch, Frau Fehler und dem ganzen Team der NOW für die engagierte Diskussion und die tolle Möglichkeit, mich hier vor Ort über die Arbeit informieren zu können.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff: „Ich habe mich sehr über die Gelegenheit gefreut, dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags Ziele, Aufgabenportfolio und Entwicklung der NOW GmbH darlegen zu können. Vision der NOW ist die klimaneutrale Gesellschaft, unsere Aufgabe der dafür benötigte Beitrag des Mobilitätssektors. Der Umbau hin zur Klimaneutralität ist eine Jahrhundertaufgabe, für deren Bewältigung es einer Vielzahl von technologischen aber auch regulativen Ansätzen bedarf. Darüber haben wir heute engagiert diskutiert und wollen dazu gerne weiter im Gespräch bleiben.

 

Johannes Pallasch: „Wir freuen uns, dass wir mit Cem Özdemir einem ausgewiesenen Experten in der Verkehrspolitik unsere Arbeit und unsere Pläne für die Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Deutschland vorstellen durften. Ich bedanke mich für den intensiven Austausch heute. Im Kampf gegen den Klimawandel ist die Vernetzung aller Beteiligten, etwa über die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, von fundamentaler Bedeutung.“

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05.05.2021

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Telefon: 030-311 611 6-204
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Förderprogramm für private Ladestationen wird um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt

Die erfolgreiche Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird noch einmal um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit erneut verlängert. Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen seit dem 24. November 2020 unterstützt.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:
„Eine halbe Milliarde Euro für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden! Das ist ein erfreuliches Signal der Bundesregierung, den Hochlauf bei den Verkaufszahlen von E-Autos mit einem beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu begleiten. Wir als Leitstelle freuen uns mit den Nutzerinnen und Nutzer über den großen Erfolg dieses Förderprogramms.“

Aktueller Umsetzungsstand:
Bislang sind rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen.

Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Weitere Informationen:
Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“
Liste der förderfähigen Wallboxen

Online-Seminar
27.04.2021

Ansprechperson:
Veranstaltungsteam der NOW
E-Mail: 
konferenz@now-gmbh.de

Förderprogramm LIS vor Ort
Schwerpunkt Baden-Württemberg

In Zusammenarbeit mit der e-mobil BW stellt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur c/o NOW GmbH am 27.04.21 um 08:30 Uhr detailliert die Inhalte und Fördermöglichkeiten des am 12.04. gestarteten Förderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ in einer „Online-Frühstücksdebatte“ vor.

Ziel des Förderprogramms ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: vor Supermärkten, Hotels, Restaurants und kommunalen Einrichtungen wie etwa Schwimmbädern.

Die Förderung nach dem De-minimis-Verfahren hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten.

27. April 2021 | 08.30 Uhr | Online (Webex)

Bitte registrieren Sie sich hier.
Das Online-Seminar ist kostenfrei. Alle freigegebenen Unterlagen stellen wir Ihnen im Nachgang zur Verfügung.

Online-Seminar
15.04.2021

Ansprechperson:
Veranstaltungsteam der NOW
E-Mail: 
konferenz@now-gmbh.de

NOW-Online-Seminar: Fördermöglichkeiten für „Ladeinfrastruktur vor Ort“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert ab sofort kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes beim Aufbau von Ladeinfrastruktur.

Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: vor Supermärkten, Hotels, Restaurants und kommunalen Einrichtungen wie etwa Schwimmbädern. Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten.

In unserem Online-Seminar gehen wir detailliert auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs ein. Anschließend nehmen wir uns Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten.

15. April 2021 | 10 Uhr | Online (Webex)

Bitte registrieren Sie sich hier.
Das Online-Seminar ist kostenfrei. Alle freigegebenen Unterlagen stellen wir Ihnen im Nachgang zur Verfügung.

Pressemitteilung
30.03.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

BMVI fördert Ladeinfrastruktur an attraktiven Zielorten des Alltags mit 300 Mio. Euro

In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: Supermärkte, Hotels, Restaurants, kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder. 

Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Sie basiert auf der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden.

Die Richtlinie erweitert die Fördermechanismen des BMVI für eine bedarfsgerechte flächendeckende und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland. Begleitet wird die Ausgestaltung der Richtline durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit Anfang 2020 unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den zügigen Aufbau der deutschen Ladeinfrastruktur vorantreibt.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder zu Hause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z.B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z.B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen. 

Die Förderung im Detail

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:

    – der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,

    – der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
    – der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
    – der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.

  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Bewilligungsbehörde sowie Ansprechpartnerin für administrative und förderrechtliche Fragen ist die BAV. Anträge sind über www.bav.bund.de einzureichen:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/1_Antragstellung/Antragstellung_node.html

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
ladeinfrastruktur@bav.bund.de

Telefon: 0 49 41/6 02-5 55
www.bav.bund.de

 

Für technische Fragen steht die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail zur Verfügung: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de

Pressemitteilung
15.03.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur tritt zusammen

Der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur tagt heute zum zweiten Mal. In der digitalen Sitzung stehen vor allem der erste Halbjahresbericht der Leitstelle und der Umsetzungsstand des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung im Mittelpunkt.

Den Vorsitz des Beirats hat Dr. Klaus Bonhoff, Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten im Bundesverkehrsministerium: „Die Herausforderungen, die beim Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und benutzungsfreundlichen Ladeinfrastruktur für Deutschland zu meistern sind, kann die Bundesregierung nur gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Verbänden, den Ländern und Kommunen sowie aus der Wissenschaft lösen. Ich freue mich, dass so viele hochrangige Fachleute im Beirat der Leitstelle mitwirken und diese Herausforderungen gemeinsam mit uns annehmen.“

Die 24 Mitglieder des Beirats beraten die Leitstelle strategisch und inhaltlich und unterstützen sie bei der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur und der Kommunikation nach außen. Sie tagen mindestens zwei Mal jährlich. Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Leitstelle: „Der Beirat ist für uns ein wichtiger Knotenpunkt, um uns mit unseren Stakeholdern zu vernetzen. Die Mitglieder geben uns Rückmeldung zu unserer Arbeit und liefern wichtige Impulse. Das ist für uns äußerst wertvoll.“

Im Auftrag des BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Die Mitglieder des Beirats der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:

Stefan Gerwens / ADAC e.V / Leiter Verkehr
Christian Hochfeld / Agora Verkehrswende / Direktor
Dr. Jan Strobel / BDEW / Leiter Abteilung Mobilität
Dr. Klaus Bonhoff (Vorsitz) / BMVI / Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten
Alexander Schleicher / BMW AG / Referent Corporate Strategy
Dr. Winfried Horstmann / BMWi / Abteilungsleiter Industriepolitik
Prof. Dr. Stefan Bratzel / CAM/ Direktor
Jürgen Döring / Daimler AG / Leiter Regulatory Strategy
Dr. Markus Brohm / DLT / Referent Verkehr
Jan Strehmann / DStGB / Leiter Mobilität
Thomas Kiel d´Aragon / Dt. Städtetag / Referent Verkehr
Amadeus Regerbis / EnBW AG / Leiter Ladeinfrastruktur
Robert Echtermeyer / E.ON SE / Senior Manager E-Mob
Werner Harms / EWE AG / Senior Manager TP
Florian Regnery / FNN im VDE / Manager E-Mobilität
Lex Hartman / ubitricity / Geschäftsführer
Marco Albrecht / MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG / Strategic Account Manager
Dr. Rolf Apel / Siemens AG / Energy Management Division
Dr. Joachim Damasky / Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) / Geschäftsführer Technik
Bernd Mayer / Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) / Geschäftsleitung Technik
Alexander Pehling / Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Fachgebietsleiter E-Mobilität
Elke Temme / Volkswagen AG / Geschäftsfeldleitung Laden & Energie
Marion Jungbluth / Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) / Leiterin Mobilität/Reisen
Hans-Martin Fischer / ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. / Referent Elektromobilität

Pressemitteilung
26.02.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
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Förderprogramm für private Ladestationen wird um 100 Millionen Euro aufgestockt

Seit dem 24. November 2020 fördert der Bund Kauf und Installation privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. 900 Euro Zuschuss gibt es pro Ladepunkt. Das ursprüngliche Fördervolumen von 200 Millionen wird nun aufgrund der großen Nachfrage ein weiteres Mal aufgestockt und liegt nun bei 400 Millionen Euro.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Wir freuen uns über den enormen Erfolg des Förderprogramms für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. Die Entscheidung, die Mittel für dieses Programm zu verdoppeln, begrüßen wir ausdrücklich. Das Laden zu Hause ist einer der Grundpfeiler des ‚Gesamtsystems Ladeinfrastruktur‘. Je mehr Ladestationen es im Wohnumfeld gibt, desto breiter wird die Akzeptanz für die Elektromobilität in der Gesellschaft werden.“

Bis zum 25. Februar 2021 wurden über 300.000 Ladepunkte beantragt, dies entspricht einem Fördervolumen von 270 Millionen Euro. Täglich werden durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht.

Die Förderung kann sowohl von Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzern als auch von Mietenden und Vermietenden in Anspruch genommen werden. Die förderfähigen Ladestationen müssen genau 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Durch die Möglichkeit zur Steuerung lassen sich die Stationen so in das Stromnetz integrieren, dass dessen Stabilität jederzeit gewährleistet ist.

Wichtig: Der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen. Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten.

Weitere Informationen:
Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“
Liste der förderfähigen Wallboxen

Pressemitteilung
11.02.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Bundeskabinett verabschiedet Schnellladegesetz

„Wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur für ganz Deutschland“

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Mit dem Gesetz schafft der Bund die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr. Ziel ist eine engmaschige Schnellladeinfrastruktur (HPC = High-Power-Charging), die die Nachfrage der Nutzenden bei weiter steigenden E-Fahrzeug-Zulassungen auch zu Spitzenzeiten wie etwa im Urlaubsverkehr und an bisher unwirtschaftlichen Standorten decken kann. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, unter dem Dach der NOW GmbH vom Bundesverkehrsministerium mit der Koordinierung und Steuerung der Aktivitäten des Bundes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland beauftragt, hat intensiv bei der Entstehung des Gesetzes unterstützt.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH: „Der Beschluss des Schnellladegesetzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur für ganz Deutschland. Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss der Hochlauf der E-Mobilität dynamisch weitergehen. Um den Menschen die Reichweitenängste zu nehmen, brauchen wir eine flächendeckende, komfortable Schnellladeinfrastruktur, die wir jetzt mit der Ausschreibung des 1.000-Standorte-Programms in Angriff nehmen.“

Um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes zu gewährleisten und vorhandene lokale Lücken zu schließen, soll künftig auf Grundlage des Gesetzes mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet werden. In diesem werden Lose gebildet, die stärker und weniger stark frequentierte Standorte enthalten. Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die bisherigen Förderprogramme der Bundesregierung haben nicht zur Errichtung einer deutschlandweiten flächendeckenden und bedarfsgerechten Schnellladeinfrastruktur geführt, weil der Betrieb von Ladeinfrastruktur an vielen Orten kurz- bis mittelfristig kein hinreichend attraktives Geschäftsmodell bietet. Mit dem Schnellladegesetz ist die grundlegende Voraussetzung für die Errichtung von bundesweit 1.000 Schnelllade-Hubs geschaffen – auch dort, wo erst später ein wirtschaftliches Betreiben möglich sein wird. Dieser „Top-down“-Ansatz ist bei dieser Ausgangslage die wirtschaftspolitisch angemessene Ergänzung zum „Bottom-up“-Ansatz durch Förderprogramme und die Eigeninitiative der Wirtschaft.“

Die Bedarfsermittlung für das geplante Schnellladenetz erfolgt bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Sie analysiert mit Hilfe von Mobilitäts- und Ladedaten, Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe auf Mittel- und Langstreckenfahrten. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (www.standorttool.de). Basierend auf den Analysen werden dann jeweils Gebiete zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben.

Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung der 1.000 Standorte soll im Sommer 2021 starten.

Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG)

Pressemitteilung
10.02.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Schnellladegesetz beschlossen: BMVI schafft Rechtsgrundlage für Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – Schnellladegesetz beschlossen. Damit schafft das BMVI die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur schaffen wir es, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen.“

Der ressortabgestimmte Gesetzentwurf wurde heute im Kabinett beschlossen. Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden (Bundestag/Bundesrat). Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.

Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG)

Zum Hintergrund

  • Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. in Ferienzeiten) frequentiert sind.
  • Sie bieten keine Garantie für den schnellen Aufbau und dauerhaften Betrieb von Ladeinfrastruktur, denn trotz der Bewilligung einer Förderung ist der Bewilligungsempfänger nicht verpflichtet, auch tatsächlich aufzubauen.
  • Zudem ist an den meisten Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden (mit über 100 kW) forciert wurde.
  • Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang (mit Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung) deutlich zu wenig. Aktuell haben weniger als 2% aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedarf es aber einer bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS).
  • Deswegen ergänzt der Bund seine Förderpolitik.
  • Erster Schritt: Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes an 1.000 Standorten werden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. D.h. das Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken. Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen.
  • Mit der Ladeinfrastruktur entsteht ein leistungsfähiges und diskriminierungsfrei zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der Nutzerfreundlichkeit.
  • Mit Blick auf die Zielsetzung für 2030 machen diese Standorte nur einen geringen Anteil am notwendigen Gesamtnetz aus. Sie sind für einen vorausschauenden Infrastrukturausbau aber bereits jetzt notwendig, um die Akzeptanz und Attraktivität der batterie-elektrischen Mobilität zu steigern.

Zu den Eckpunkten der Ausschreibung

  • Der Bund soll nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.
  • Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
  • Da es sich um eine europaweite Ausschreibung handelt, können sich auch europäische Unternehmen auf die Ausschreibung bewerben. Ein geeigneter Zuschnitt der Lose wird den Wettbewerb bei der Ausschreibung sicherstellen.
  • Der Bund wird mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Dabei sind die Betreiber rechtlich verpflichtet, die Ladesäulen in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards zu errichten.
  • Der Betreiber, der das beste Angebot unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte abgibt, gewinnt den Auftrag.
  • Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden soll, mit einbezogen. Die Leitstelle verfügt mit dem „StandortTOOL“ über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechnet. So kann ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten Schnellladenetzes eingeplant werden. Konkurrenzsituationen werden so vermieden.
  • Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist.

Pressemitteilung
27.01.2021

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
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E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Ladepunkten

BMVI-Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur nach drei Jahren planmäßig abgeschlossen

Seit 2017 konnten Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen im Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte vom Bundesverkehrsministerium fördern lassen – auf Parkplätzen, bei Sportplätzen oder Supermärkten, in Orts- und Stadtzentren. Hierfür stand ein Budget von 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Bilanz: 30.883 Ladepunkte wurden bewilligt, davon 9.849 Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW. 11.488 der Ladepunkte sind bereits in Betrieb, fast 20.000 Ladepunkte werden in der Zukunft noch dazukommen. Bis Mitte des Jahres schließt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als Projektträger das von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur betreute Bundesförderprogramm ab. Die endgültige Zahl bewilligter Ladepunkte kann sich durch zurückgenommene Bewilligungen, sowohl von Seiten des Antragstellers als auch von Seiten der Behörden, noch geringfügig ändern.

Daten der geförderten Ladepunkte zur Auslastung, der abgegebenen Leistung und zu weiteren Größen stehen der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Verfügung und gehen unter anderem in die Planung neuer Förderprogramme mit ein. Aktuell wird die Neuauflage des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erarbeitet und abgestimmt. 500 Millionen Euro sind an Fördervolumen dafür vorgesehen. Für das Frühjahr 2021 ist der nächste Förderaufruf geplant. Auch in Zukunft soll sowohl Normal- als auch Schnellladeinfrastruktur Gegenstand der Förderung sein, so dass alle Szenarien der Nutzung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum adressiert werden.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Das erste bundesweite Förderprogramm für öffentliche Ladeinfrastruktur ist ein Erfolg. Mit den noch nicht aufgebauten, aber bereits bewilligten Ladepunkten schaffen wir eine gute Grundlage für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich. Wir werden in diesem Jahr und den kommenden Jahren mit der Neuauflage des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und weiteren Förder- und Finanzierungsprogrammen dem beschleunigten Hochlauf bei den Elektrofahrzeugen Rechnung tragen, damit sich jede und jeder in Deutschland auf eine gute Ladeinfrastruktur verlassen kann, egal wo er ist.“

Online-Seminar
25.02.2021

Das FlächenTOOL: Anwendung und Nutzung in der Kommune
Ansprechperson:
Joelle Randrianarisoa
Planen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: fanja-joelle.randrianarisoa@now-gmbh.de

Das FlächenTOOL: Anwendung und Nutzung in der Kommune

Die digitale Informationsplattform FlaechenTOOL.de der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur informiert über Liegenschaften in Deutschland, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen. Bundesländer, Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen und Privatpersonen haben die Möglichkeit, ihre Liegenschaften, die für den Aufbau für Ladeinfrastruktur geeignet sind, anzubieten. Parteien, die in Ladeinfrastruktur investieren möchte, finden hier die passenden Flächen.

Unser Seminar richtet sich speziell an Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt die Funktionen des FlächenTOOLs und nehmen uns anschließend Zeit, um Fragen zu beantworten. Darüber hinaus möchten direkt ihre Erfahrungen und ihr Feedback zum FlächenTOOL einholen.

25. Februar 2021 von 10:00-11:30 Uhr

Bitte loggen Sie sich hier ca. 10 Minuten früher ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Mit der Registrierung bestätigen Sie, die Datenschutzhinweise der NOW GmbH gelesen und akzeptiert zu haben.

Pressemitteilung
03.12.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

„Menschen sind zum Umstieg bereit, wenn die Bedingungen stimmen“ 

Spitzengespräch zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer haben heute zu einem Spitzengespräch zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeladen. Mit dabei: Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft, der kommunalen Unternehmen und der Automobilindustrie sowie Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Nur durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure, etwa bei der Einführung eines einheitlichen nutzerfreundlichen Bezahlsystems an öffentlichen Ladestationen, könne eine weitere erfolgreiche Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt gelingen, so die gemeinsame Position der Beteiligten des Spitzengesprächs.

Johannes Pallasch sprach unter anderem zu dem neu entwickelten FlächenTOOL der Leitstelle: eine digitale Plattform, die eine Verbindung schafft zwischen jenen, die Flächen besitzen – und jenen, die in Ladeinfrastruktur investieren möchten und die richtigen Liegenschaften hierfür suchen. „Mit dem Flächentool beschleunigen wir den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland“, sagt Johannes Pallasch. Die Menschen seien bereit, auf Elektromobilität zu setzen, wenn die Bedingungen stimmen. Das zeige auch der außerordentliche Erfolg des neuen Förderprogramms der Bundesregierung für private Ladestationen. Seit dem 24. November 2020 wurden 76.758 Anträge für 94.118 Ladepunkte mit einem Fördervolumen von gut 84 Millionen Euro gestellt (Stand: 2. Dezember, 24 Uhr). Das Förderprogramm läuft bis Ende 2023 und hat insgesamt ein Volumen von 200 Millionen Euro.

Weitere Infos:
Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“

Pressemitteilung
02.12.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

WEMoG erleichtert Ausbau privater Ladeinfrastruktur

Am 1. Dezember 2020 tritt das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Es erleichtert den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Miet- und Eigentumswohnungen und setzt damit ein zentrales Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung um.

Wer eine Wohnung besitzt, hat nun einen Anspruch darauf, das gemeinschaftliche Eigentum zu verändern und Ladeinfrastruktur zu schaffen – etwa, eine Wallbox in der Tiefgarage einzubauen. Solch bauliche Veränderungen sind künftig mit einfacher Mehrheit möglich, die auch eingeklagt werden kann, solange die Umbauten die Wohnanlage nicht „grundlegend umgestalten“ oder andere Wohnungseigentümer „unbillig benachteiligen“.

Wer eine Wohnung gemietet hat, kann künftig verlangen, dass Vermieterin oder Vermieter den Einbau einer Elektroladestation sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mietenden gestatten.

„Bis zu 85 Prozent aller Ladevorgänge finden aktuell zu Hause statt. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung für private Ladestationen stößt auf außerordentlich großes Interesse. Die Menschen sind also bereit, auf Elektromobilität zu setzen, wenn die Bedingungen stimmen. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird den Ausbau privater Ladeinfrastruktur nun weiter beschleunigen – so stellen wir das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Lademöglichkeiten auf ein noch stabileres Fundament“, sagt Johannes Pallasch, der gemeinsam mit Dagmar Fehler die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH leitet.

 Link zum Gesetztestext

Online-Seminar
08.12.2020

Online-Seminar Nutzung des FlächenTOOLs
Ansprechperson:
Joelle Randrianarisoa
Planen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: fanja-joelle.randrianarisoa@now-gmbh.de

Online-Seminar Nutzung des FlächenTOOLs

Mit dem FlächenTOOL schafft die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur eine digitale Plattform, welche über Liegenschaften in Deutschland informiert, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur potentiell zur Verfügung stehen. Bundesländer, Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen und Privatpersonen haben die Möglichkeit, ihre Liegenschaften hier anzubieten. Und wer in Ladeinfrastruktur investieren möchte, findet hier die passenden Flächen.

In unserem Seminar erklären wir Schritt für Schritt die Funktionen des Flächentools. Und nehmen uns anschließend viel Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten.

08. Dezember 2020 von 10:30-11:30 Uhr

Bitte loggen Sie sich 10 Minuten früher ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Mit der Registrierung bestätigen Sie, die Datenschutzhinweise der NOW GmbH gelesen und akzeptiert zu haben.

Online-Seminar
01.12.2020

Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf
Ansprechperson:
Dr. Franziska Lobas-Funck
Verstehen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: franziska.lobas-funck@now-gmbh.de

Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf

Zum Schutz des Klimas ist die Elektrifizierung des Straßenverkehrs unverzichtbar. Dafür muss eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen – doch wie groß wird der Bedarf in den kommenden Jahren sein?

Die neue Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gibt Auskunft. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) beim Reiner Lemoine Institut (RLI) in Auftrag gegeben.

In unserem Online-Seminar stellen wir gemeinsam mit dem Team des Reiner-Lemoine-Instituts die wichtigsten Ergebnisse vor und geben einen Einblick in das methodische Vorgehen.

Die Studie ist hier als PDF verfügbar.

01. Dezember 2020 von 10:00-11:30 Uhr

Bitte loggen Sie sich 10 Minuten früher ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
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Pressemitteilung
24.11.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

900 Euro Zuschuss für private Ladestationen:
Antragstellung ab heute möglich

Ab dem 24. November 2020 können bei der KfW Anträge für die staatliche Förderung von privaten Ladestationen gestellt werden. 900 Euro Zuschuss gibt es pro Ladepunkt.

Die Förderung kann sowohl von Eigenheim-Besitzern als auch Mietern und Vermietern in Anspruch genommen werden. Die förderfähigen Ladestationen müssen genau 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Durch die Möglichkeit zur Steuerung lassen sich die Stationen so in das Stromnetz integrieren, dass dessen Stabilität jederzeit gewährleistet ist.

Wichtig: Der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen. Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten.

Weitere Infos
Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“
Liste der förderfähigen Wallboxen

Pressemitteilung
19.11.2020

Ansprechpartner NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Wie viele Ladepunkte braucht Deutschland 2030?
Neue Studie der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gibt Auskunft

Zum Schutz des Klimas ist die Elektrifizierung des Straßenverkehrs unverzichtbar. Dafür muss eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen – doch wie groß wird der Bedarf in den kommenden Jahren sein? Die neue Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gibt Auskunft. Sie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Auftrag gegeben und vom Reiner Lemoine Institut durchgeführt.

In der Studie wird erstmals mit wissenschaftlicher Methodik ermittelt, wie viel und vor allen Dingen welche Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2030 aufgebaut werden muss, um den Bedarf zu decken. Basis sind vertrauliche Informationen der großen in Deutschland aktiven Automobilhersteller bezüglich ihres geplanten Fahrzeughochlaufs. Die Studie berücksichtigt neue technische Entwicklungen wie das Laden mit höheren Leistungen (HPC-Laden) und stellt die Bedürfnisse der Nutzenden ins Zentrum.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Der Bestand an E-Fahrzeugen kann bis zu den Jahren 2025 bzw. 2030 deutlich stärker ansteigen als heute angenommen – das zeigen vertrauliche Angaben der befragten Automobilhersteller. Bis zu 14,8 Millionen batterieelektrische E-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride könnten 2030 in Deutschland zugelassen sein.
  • Der Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Jahr 2030 wird mit 440.000 bis 843.000 Ladepunkten beziffert. Die Zahl ist abhängig davon, wie viel private Ladeinfrastruktur verfügbar und wie stark ausgelastet die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist, aber auch vom Ladeverhalten der Nutzenden: Werden künftig verstärkt Lade-Hubs mit Schnelladepunkten genutzt, ist der Bedarf deutlich geringer.
  • Die Berechnungen zeigen darüber hinaus, dass das starre Verhältnis von E-Fahrzeugen zu öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von 10:1 nicht mehr zeitgemäß ist. Die Studie berechnet ein Verhältnis von E-Fahrzeugen zu öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von 11:1 im Jahr 2021, das auf 20:1 im Jahr 2030 ansteigt. Grund dafür sind die bessere Verfügbarkeit von privater Ladeinfrastruktur und die steigende Ladeleistung von E-Fahrzeugen. Je nach Raumtyp fallt das Verhältnis für 2030 zudem unterschiedlich aus. So hat das Studienteam für den urbanen Raum ein Verhältnis von 14:1 und für den suburbanen und ländlichen Raum von 23:1 ermittelt.
  • Im Jahr 2030 wird den Berechnungen zufolge an rund 61 Prozent der privaten Stellplätze am Wohnort ein Ladepunkt zur Verfügung stehen. Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind zwingend nötig, um die Lücke zu schließen.
  • Ob bei der Arbeit, beim Einkaufen oder auf der Urlaubsfahrt, jede einzelne Lade-Situation ist wichtig. Doch die größte Rolle wird der Straßenraum spielen. Errechnet wurde ein Bedarf von 420.000 Ladepunkten dort, wo man sein Auto am häufigsten parkt: am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen.
  • Der Anteil privater Ladevorgänge wird bis 2030 auf 76 bis 88 Prozent prognostiziert, der Anteil öffentlicher Ladevorgänge erreicht demnach 12 bis 24 Prozent.

Methodik und Datengrundlage

Für eine valide Prognose zur E-Mobilität der Zukunft braucht es detaillierte Informationen zum aktuellen Nutzungsverhalten und zum Bestand von E-Fahrzeugen bis zum Jahr 2030. Das Studienteam des Reiner Lemoine Instituts hat intensive Stakeholder-Dialoge mit den relevanten Akteuren und vertrauliche Gespräche mit den in Deutschland aktiven Automobilherstellern geführt. Auf dieser Datengrundlage ermittelten die Forschenden das Mobilitäts- sowie Ladeverhalten der Haushalte und leiteten daraus den Bedarf an Ladeinfrastruktur ab. Weiter gingen Daten zum Mobilitätsverhalten bestimmter Haushaltstypen aus der Studie „Mobilität in Deutschland“ in die Berechnungen ein. „Mobilität in Deutschland“ ist eine bundesweite Befragung von Haushalten zu ihrem alltäglichen Verkehrsverhalten im Auftrag des BMVI.

Ausblick

Der zügige Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur ist ein wesentliches Ziel des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Um dieses umzusetzen, wurde vor einem Jahr, am 18. November 2019, der Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen.

Die Ergebnisse und die Methodik der neuen Studie bieten eine gute Grundlage, um den Masterplan zu überarbeiten und den gezielten Aufbau von Ladeinfrastruktur wissenschaftlich zu begleiten.

„In Zukunft sollte ein regelmäßiger Austausch mit Akteuren stattfinden, der den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland wissenschaftlich begleitet. Auf diese Weise lassen sich die Interessen der Akteure verbinden und die Ladebedarfe der Nutzenden besser abschätzen. Die Methodik der hier vorliegenden Studie bietet dafür eine geeignete Grundlage“, sagt Johannes Pallasch, Sprecher und einer der beiden Leitenden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. „Nur wenn der Aufbau von Ladeinfrastruktur als gemeinsame Herausforderung verstanden wird, wenn technische Vielfalt dabei als Lösung und Stärke begriffen wird, kann dieser Aufbau erfolgreich sein.“

Pressemitteilung
19.11.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

FlächenTOOL für Ladeinfrastruktur bringt Flächenangebot und -nachfrage zusammen

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat beim gestrigen Spitzentreffen des „Bündnis für moderne Mobilität“ im Rahmen der Jahreskonferenz des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NaKoMo) das neue FlächenTOOL vorgestellt.

Mit dem FlächenTOOL schafft die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur eine digitale Plattform, die über Liegenschaften in Deutschland informiert, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur potentiell zur Verfügung stehen. Wer in Ladeinfrastruktur investieren möchte, findet hier die passenden Flächen.

Bundesländer, Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen und Privatpersonen haben die Möglichkeit, ihre Liegenschaften über das FlächenTOOL anzubieten. Die Webapplikation ist so konzipiert, dass hierfür kein spezielles Vorwissen benötigt wird. Es braucht weniger als fünf Minuten, um die notwendigen Basisdaten – Standort, Flächengröße, Anzahl der Stellplätze und öffentliche Zugänglichkeit – zu hinterlegen. Optional lassen sich weitere Details wie der Anschluss an das Stromnetz, die Verfügbarkeit von Toiletten und Nähe zu Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten oder Unterhaltungsmöglichkeiten angeben. Um die eingetragenen Flächen zu bewerben gibt es zudem die Möglichkeit, eine individuelle Beschreibung und Bilder der Fläche und ihrer Umgebung und einzufügen.

Wer Standorte für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sucht, erhält so einen Überblick über potentiell geeignete Flächen und deren Eigenschaften. Bei der Suche lassen sich die Ergebnisse nach verschiedenen Attributen, etwa Postleitzahlen, filtern. Ab Dezember ist es möglich, direkt über das FlächenTOOL in Kontakt zu treten.

Johannes Pallasch, Sprecher und einer der beiden Leitenden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, sagt: „Unser FlächenTOOL unterstützt und beschleunigt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland. In den kommenden Förderaufrufen kann es ebenso zum Auffinden geeigneter Flächen verwendet werden wie für den Aufbau des geplanten deutschlandweiten Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten. Klima- und Umweltschutz fangen auf der lokalen Ebene an. Insbesondere Kommunen können von unserem FlächenTOOL profitieren und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur verhelfen, ohne selbst die Finanzierung leisten zu müssen.“

Pressemitteilung
09.11.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

900 Euro für private Ladestationen: Liste förderfähiger Modelle veröffentlicht

Ab dem 24. November 2020 können bei der KfW Anträge für die staatliche Förderung von privaten Ladestationen gestellt werden. 900 Euro Zuschuss gibt es pro Ladepunkt. Nun wurde die Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht.

Die Förderung kann sowohl von Eigenheim-Besitzern als auch Mietern und Vermietern in Anspruch genommen werden. Die förderfähigen Ladestationen müssen genau 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Durch die Möglichkeit zur Steuerung lassen sich die Stationen so in das Stromnetz integrieren, dass dessen Stabilität jederzeit gewährleistet ist.  

Wichtig: Der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen. Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten.

Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Private Lademöglichkeiten sind ein wesentlicher Teil des Gesamtsystems Ladeninfrastruktur aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen. Wir als Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur arbeiten daran, für jedes mögliche Ladeszenario nutzerfreundliche Optionen zu schaffen. Die Förderung privater Ladeinfrastruktur ist dabei ein wichtiger Schritt.“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte das Förderprogramm für private Ladepunkte Anfang Oktober bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur angekündigt. Das Volumen des Förderprogramms beträgt 200 Millionen Euro. Es ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur.“

Die Liste der förderfähigen Wallboxen ist noch nicht final, Ergänzungen sind möglich. Wallbox-Hersteller können sich mit einem zu prüfenden Modell weiter bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur melden.

Weitere Informationen

Direkter Link zur Liste der förderfähigen Ladestationen: kfw.de/440-Ladestation

Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“: bitte hier klicken.

Pressemitteilung
06.11.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt sich vor: Online-Seminar-Woche vom 9. bis 13. November 2020   

Im Rahmen einer Online-Seminarreihe gibt das Team der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur vom 9.11. bis 13.11. jeden Morgen ab 9.30 Uhr Einblicke in seine Arbeit, stellt Vorgehensweisen und Themenfelder vor. 

Montag, 9.11.2020
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt sich vor
Eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur für Deutschland: wie ist das zu erreichen? Dagmar Fehler und Johannes Pallasch, das Leitungsteam der Leitstelle, geben Antworten. Sie berichten vom Stand der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur und erörtern das Zielbild der Leitstelle, „Einfach laden“, sowie dessen Entstehung. Sie geben Einblick in die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise der Leitstelle.

Dienstag, 10.11.2020
Bedarfsplanung digital: Tools und Daten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur
„In Zukunft soll die nächste Schnellladestation in zehn Minuten mit dem Elektroauto erreichbar sein“: so lautet eines der Ziele der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Dafür braucht es eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Deutschland, auf dem Land ebenso wie in der Großstadt. Joelle Randrianarisoa, Felix Steck und Waldemar Brost stellen die Methoden und Instrumente vor, mit denen die Leitstelle den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und steuert: StandortTOOL und FlächenTOOL.

Mittwoch, 11.11. 2020
Leitstellen-Knowhow rund um die Ladeinfrastruktur
Elektromobilität ist ein komplexes Feld. Um eine zuverlässige, nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur zu schaffen, befasst sich die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sowohl mit technischen Anforderungen als auch mit der Regulierung rund um den Betrieb öffentlicher Ladestationen. Sebastian Lahmann, Lars Jacobsen und Dominique Sévin sprechen über die technischen und gesetzlichen Entwicklungen, etwa in den Bereichen einheitliches Bezahlsystem, Roaming, Eichrecht, beim Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WeMOG oder dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG. Und sie zeigen auf, welche Herausforderungen auf eine künftige Ladeinfrastruktur zukommen, beispielsweise, wenn mehr schwere Nutzfahrzeuge elektrifiziert werden.

Donnerstag, 12.11.2020
Think-Tank Leitstelle: Wir nehmen Ladeinfrastruktur unter die Lupe
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begreift sich als „Think-Tank“ rund um das Thema Ladeinfrastruktur: Sie sammelt und analysiert Daten zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladesäulen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den geförderten Ladesäulen aus dem Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, bei denen beispielsweise die Auslastung, Kosten für den Aufbau und Betrieb und Ladetarife für das Adhoc-Laden von der Leitstelle untersucht werden. Die Daten werden im Rahmen der Berichterstattung der bereits aufgebauten geförderten Ladesäulen über die eigens entwickelte Online-Plattform OBELIS erhoben. Franziska Lobas-Funck und Laura Prawatky berichten über aktuelle Fragestellungen und Fokusthemen, Projekten und Datenquellen im Bereich „Monitoring & Analyse“ der Nationalen Leitstelle und geben einen Ausblick auf zukünftige Ergebnisse.

Freitag, 13.11.2020
Bund, Länder und (Kommunen): Die Leitstelle als Knotenpunkt für Ladeinfrastruktur
Nur zusammen mit den wichtigsten Akteuren aus dem Bericht Elektromobilität kann die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ihre Ziele erfolgreich umsetzen. Die Leitstelle sorgt mit verschiedenen Formaten für einen Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Lisa Mildenberger und Conrad Hammer berichten von den Erkenntnissen, die sie in einer ersten Workshopserie mit Vertreterinnen und Vertretern von Ländern und Kommunen gewonnen haben und erläutern die nächsten Schritte der Umsetzung eines Vernetzungs-, Schulungs- und Wissensangebots für Elektromobilitätsmanagerinnen und -manager für Ladeinfrastruktur. Sie stellen die Gesetzeskarte Ladeinfrastruktur im Bund-Länder-Kontext vor und geben einen Ausblick zur Weiterentwicklung des Gesetzesrahmens.

Allgemeine Hinweise
Die Teilnahme ist kostenlos. Unterlagen zum Online-Seminar werden im Anschluss zur Verfügung gestellt.
Link zu den Veranstaltungen

Pressemitteilung
05.11.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Leitfaden für Ladeinfrastrukturplanung gewinnt DIN-Innovatorenpreis

Der Innovatorenpreis 2020 des Deutschen Instituts für Normung (DIN) geht an das Konsortium um die DIN SPEC 91433. Mit den Preisen ehrt das DIN jedes Jahr besondere Projekte und Engagements aus Normung und Standardisierung.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH ist Teil des Konsortiums, das unter der Leitung von Oliver Arnhold vom Reiner Lemoine Institut die neue Norm erarbeitet hat. „Wir freuen uns, dass wir unsere langjährigen Erfahrungen in der Förderung von Ladeinfrastruktur einbringen konnten“, sagt Johannes Pallasch, Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die den zügigen Ausbau der deutschen Ladeinfrastruktur vorantreibt. „ Mit dem StandortTOOL bieten wir ein bundesweites und kostenloses Instrument an, um bei der Suchraum- und Standortidentifizierung zu unterstützen.“

DIN SPEC 91433 beschleunigt den Aufbau von Ladepunkten
Die DIN SPEC 91433 – „Leitfaden zur Suchraum- und Standortidentifizierung sowie Empfehlungen für Melde- und Genehmigungsverfahren in der Ladeinfrastrukturplanung“ soll den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beschleunigen. Sie bietet eine nachvollziehbare Strukturierung des Prozesses für die Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an. Dadurch hilft sie etwa kommunalen Akteuren dabei, Einstiegshemmnisse und Berührungsängste abzubauen. Außerdem schlägt sie Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren vor, um die Kommunikation effizienter zu gestalten. Damit unterstützt sie das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 bundesweit 7 bis 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge zuzulassen.

Jury lobt Beitrag zur Verkehrswende
Die Jury lobte an der Einreichung vor allem den starken Praxisbezug sowie die Aktualität. Sie betonte, dass die Verkehrswende nur erfolgreich sein könne, wenn potenzielle Nutzende von E-Fahrzeugen leichten Zugang zu Ladekapazitäten erhalten. Das Thema der DIN SPEC sei daher von bedeutender umweltpolitischer und gesellschaftlicher Relevanz und seine Arbeit auch im Hinblick auf das beteiligte Konsortium vorbildlich.

Leitfaden wurde von Expertinnen und Experten aus der Praxis erarbeitet
Der Leitfaden wurde von einem Konsortium erarbeitet, dem Beteiligte aller Sektoren angehören: Neben dem Reiner Lemoine Institut, das das Konsortium leitete, auch die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH, die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Energie Codes & Services GmbH, die Bürgerenergiegenossenschaft Inselwerke, die inno2grid GmbH, die Cleopa GmbH sowie das RLI-Start-Up Localiser. Fördermittel erhielt das Vorhaben aus dem BMWi-Förderprojekt EmoStar²K.

Weitere Informationen

DIN SPEC 91433 – „Leitfaden zur Suchraum- und Standortidentifizierung sowie Empfehlungen für Melde- und Genehmigungsverfahren in der Ladeinfrastrukturplanung“
https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91433/326842780

Oliver Arnold vom RLI erklärt die DIN SPEC 91433 für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Video
https://www.youtube.com/watch?v=DM_CnGnVu_Q&feature=youtu.be

Online-Seminar
13.11.2020

Bund, Länder und (Kommunen): Die Leitstelle als Knotenpunkt für Ladeinfrastruktur
Ansprechperson:
Conrad Hammer
„Vernetzen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: conrad.hammer@now-gmbh.de

Bund, Länder und (Kommunen): Die Leitstelle als Knotenpunkt für Ladeinfrastruktur

Nur zusammen mit den wichtigsten Akteuren aus dem Ökosystem Elektromobilität kann die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ihre Ziele erfolgreich umsetzen. Die Leitstelle sorgt mit verschiedenen Formaten für einen Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, mit dem Ziel Inhalte aufzunehmen und die Rahmensetzung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur weiterzuentwickeln.

In diesem Online-Seminar berichten Lisa Mildenberger und Conrad Hammer von den Erkenntnissen, die sie in einer ersten Workshopserie mit Vertreter*innen von Ländern und Kommunen gewonnen haben und erläutern die nächsten Schritte der Umsetzung eines Vernetzungs-, Schulungs- und Wissensangebots für Elektromobilitätsmanager*innen für Ladeinfrastruktur. Flankierend stellen sie die Gesetzeskarte Ladeinfrastruktur im Bund-Länder-Kontext vor und geben einen Ausblick zur Weiterentwicklung des Gesetzesrahmens.

13. November 2020 von 09:30-10:15 Uhr

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Die Teilnahme ist kostenlos. 
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NLL-Onlineseminar-Reihe
Mit der Online-Seminarreihe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geben wir vom 09.11.-13.11. jeden Morgen ab 09:30 Uhr Einblicke in die Vorgehensweise und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Leitstelle. Eine Chance, die Arbeit der Leitstelle und die Expert:nnen dort persönlich kennenzulernen. In jedem Online-Seminar ist genügend Zeit eingeplant, um Fragen zu stellen und mit den Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie! 

Online-Seminar
12.11.2020

Think-Tank Leitstelle: Wir nehmen Ladeinfrastruktur unter die Lupe
Ansprechperson:
Dr. Franziska Lobas-Funck
„Verstehen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: franziska.lobas-funck@now-gmbh.de

Think-Tank Leitstelle: Wir nehmen Ladeinfrastruktur unter die Lupe

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begreift sich als „Think-Tank“ rund um das Thema Ladeinfrastruktur: Sie sammelt und analysiert Daten zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladesäulen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den geförderten Ladesäulen aus dem Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, bei denen beispielsweise die Auslastung, Kosten für den Aufbau und Betrieb und Ladetarife für das Adhoc-Laden von der Leitstelle untersucht werden. Die Daten werden im Rahmen der Berichterstattung der bereits aufgebauten geförderten Ladesäulen über die eigens entwickelte Online-Plattform OBELIS erhoben.

In diesem Online-Seminar berichten Franziska Lobas-Funck und Laura Prawatky von den aktuellen Fragestellungen und Fokusthemen, Projekten und Datenquellen im Bereich „Monitoring & Analyse“ der Nationalen Leitstelle und geben einen Ausblick auf zukünftige Ergebnisse.

12. November 2020 von 09:30-10:15 Uhr

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Die Teilnahme ist kostenlos. 
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NLL-Onlineseminar-Reihe
Mit der Online-Seminarreihe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geben wir vom 09.11.-13.11. jeden Morgen ab 09:30 Uhr Einblicke in die Vorgehensweise und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Leitstelle. Eine Chance, die Arbeit der Leitstelle und die Expert:nnen dort persönlich kennenzulernen. In jedem Online-Seminar ist genügend Zeit eingeplant, um Fragen zu stellen und mit den Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!

Online-Seminar
11.11.2020

Leitstellen-Knowhow rund um die Ladeinfrastruktur
Ansprechperson:
Sebastian Lahmann
„Umsetzen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: sebastian.lahmann@now-gmbh.de

Leitstellen-Knowhow rund um die Ladeinfrastruktur

Elektromobilität ist ein komplexes Feld. Um dennoch eine zuverlässige, nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur zu schaffen, befasst sich die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sowohl mit technischen Anforderungen, beispielsweise bei den Ladestationen der neuen Förderrichtlinie für private Ladeinfrastruktur als auch mit der Regulierung rund um den Betrieb öffentlicher Ladestationen. Ein wichtiges Stichwort dabei: Interoperabilität. Alle verfügbaren Fahrzeugtypen sollen zuverlässig mit der Ladeinfrastruktaturkompatibel sein. Dafür steht die Leitstelle im fachlichen Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

In diesem Online-Seminar sprechen Sebastian Lahmann, Lars Jacobsen und Dominique Sévin über die technischen und gesetzlichen Entwicklungen, etwa in den Bereichen einheitliches Bezahlsystem, Roaming, Eichrecht, beim Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WeMOG oder dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG. Des Weiteren geben sie einen Ausblick, welche Herausforderungen auf eine künftige Ladeinfrastruktur zukommen, beispielsweise, wenn mehr schwere Nutzfahrzeuge elektrifiziert werden.

11. November 2020 von 09:30-10:15 Uhr

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Die Teilnahme ist kostenlos. 
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NLL-Onlineseminar-Reihe
Mit der Online-Seminarreihe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geben wir vom 09.11.-13.11. jeden Morgen ab 09:30 Uhr Einblicke in die Vorgehensweise und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Leitstelle. Eine Chance, die Arbeit der Leitstelle und die Expert:nnen dort persönlich kennenzulernen. In jedem Online-Seminar ist genügend Zeit eingeplant, um Fragen zu stellen und mit den Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!

Online-Seminar
10.11.2020

Bedarfsplanung digital: Tools und Daten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur
Ansprechperson:
Felix Steck
„Planen“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: felix.steck@now-gmbh.de

Bedarfsplanung digital: Tools und Daten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

„In Zukunft soll die nächste Schnellladestation in 10 Minuten mit dem Elektroauto erreichbar sein“, so lautet eines der Ziele der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Dafür braucht es eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Deutschland, auf dem Land ebenso wie in der Großstadt.

In diesem Online-Seminar stellen Anne Wurm, Joelle Randrianarisoa, Felix Steck und Waldemar Brost die Methoden und Instrumente vor, mit denen die Leitstelle den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und steuert:

  • Das StandortTOOL weist den künftigen Bedarf an zusätzlichen Ladepunkten aus und bezieht dabei Verkehrsströme, sozioökonomische Daten, Fahrzeugzahlen sowie bereits existierende Ladeinfrastruktur ein. Es unterstützt den Infrastrukturausbau kund*innengerecht bis 2030 zu planen. Dazu gibt das Tool einen Überblick über Bedarfsgebiete, um die Netzplanung voranzutreiben und mögliche Ausbaumaßnahmen zu bewerten. 
  • Das FlächenTOOL ist eine digitale Plattform, die eine Übersicht über Liegenschaften in Deutschland gibt, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur potentiell zur Verfügung stehen. Sie ermöglicht Flächenbesitzer*innen und Investor*innen sich miteinander zu vernetzen und unterstützt so einen zügigen Aufbau.

10. November 2020 von 09:30-10:15 Uhr

Bitte loggen Sie sich 10 Minuten früher ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Teilnahme ist kostenlos. 
Mit der Registrierung bestätigen Sie, die Datenschutzhinweise der NOW GmbH gelesen und akzeptiert zu haben.

NLL-Onlineseminar-Reihe
Mit der Online-Seminarreihe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geben wir vom 09.11.-13.11. jeden Morgen ab 09:30 Uhr Einblicke in die Vorgehensweise und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Leitstelle. Eine Chance, die Arbeit der Leitstelle und die Expert:nnen dort persönlich kennenzulernen. In jedem Online-Seminar ist genügend Zeit eingeplant, um Fragen zu stellen und mit den Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!

Online-Seminar
09.11.2020

Finanzierung und Förderung: Ein Zweiklang für die Ladeinfrastruktur
Ansprechperson:
Dominique Sévin
„Fördern“ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
E-Mail: dominique.sevin@now-gmbh.de

Finanzierung und Förderung: Ein Zweiklang für die Ladeinfrastruktur

Im Auftrag des BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Sie versteht Ladeinfrastruktur als Gesamtsystem aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Schnell- und Normallademöglichkeiten und trägt mit den passenden Instrumenten maßgeblich zum beschleunigten Ausbau bei.

In diesem Online-Seminar stellen Dominique Sévin und Johannes Pallasch die Förderinstrumente vor, die die Bundesregierung bereits bereitstellt oder gerade entwickelt. Dazu gehört das neue Ausschreibungsmodell, mit dessen Hilfe ein leistungsstarkes und zuverlässiges deutschlandweites Schnellladenetz mit 1000 Standorten geschaffen wird. Erstmals gibt der Bund dabei vor, wo Ladestationen entstehen und welche Anforderungen sie bzw. ihr Umfeld erfüllen sollen – ein Paradigmenwechsel. Mit der ab 24. November 2020 beantragbaren Förderung für private Ladeinfrastruktur kommt ein neuer Pfeiler des Gesamtsystems hinzu. Auch weitere für 2021 geplante Fördermöglichkeiten im Bereich der gewerblichen Ladeinfrastruktur sowie die Fortführung des Förderprogramms für öffentliche Ladeinfrastruktur werden Thema des Seminars sein.

09. November 2020 von 10:30-11:15 Uhr

Bitte loggen Sie sich 10 Minuten früher ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Teilnahme ist kostenlos. 
Mit der Registrierung bestätigen Sie, die Datenschutzhinweise der NOW GmbH gelesen und akzeptiert zu haben.

NLL-Onlineseminar-Reihe
Mit der Online-Seminarreihe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geben wir vom 09.11.-13.11. jeden Morgen ab 09:30 Uhr Einblicke in die Vorgehensweise und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Leitstelle. Eine Chance, die Arbeit der Leitstelle und die Expert:nnen dort persönlich kennenzulernen. In jedem Online-Seminar ist genügend Zeit eingeplant, um Fragen zu stellen und mit den Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!

Online-Seminar
09.11.2020

Ansprechpartner NOW GmbH:
Johannes Pallasch
Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (Sprecher)
E-Mail: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt sich vor

Im Auftrag des BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Sie unterstützt beim Planen, Umsetzen und Fördern der Ladeinfrastruktur. Um den Bedarf an Ladesäulen besser zu verstehen, erfasst sie relevante Daten. Sie vernetzt alle wichtigen Akteure und gibt ihr Wissen weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer hat sie dabei immer im Blick.

Eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur für Deutschland: In diesem Online-Seminar erklären mit Johannes Pallasch und Dagmar Fehler die beiden leitenden Personen der Leitstelle, wie sie das erreichen wollen. Sie berichten vom Stand der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur und erörtern das Zielbild der Leitstelle: „Einfach laden“ und dessen Entstehung. Außerdem geben sie einen Einblick in die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise der Leitstelle.

9. November 2020 von 09:30-10:15 Uhr

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Die Teilnahme ist kostenlos. 
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NLL-Onlineseminar-Reihe
Mit der Online-Seminarreihe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geben wir vom 09.11.-13.11. jeden Morgen ab 09:30 Uhr Einblicke in die Vorgehensweise und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Leitstelle. Eine Chance, die Arbeit der Leitstelle und die Expert:nnen dort persönlich kennenzulernen. In jedem Online-Seminar ist genügend Zeit eingeplant, um Fragen zu stellen und mit den Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!

Pressemitteilung
26.10.2020

Ansprechpartner NOW GmbH:
Johannes Pallasch
Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (Sprecher)
E-Mail: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur wird Mitglied bei CharIN e.V.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ist nun Mitglied in der Charging Interface Initiative (CharIN). Ziel des Vereins: Ladelösungen mit einem Combined Charging System (CCS) zu etablieren – und damit unkompliziertes Aufladen von E-Fahrzeugen weltweit zu ermöglichen.

Ein Universalstecker für alle Ladeszenarien weltweit: das ist das Ziel des CharIN e.V. In dem Netzwerk arbeiten Expertinnen und Experten der führenden Automobil- und Ladeinfrastrukturunternehmen gemeinsam an der Umsetzung des Combined Charging Systems (CCS), einem internationalen Ladestandard für batterie-elektrische Fahrzeuge.

Der CCS-Stecker, der auf diesem Standard basiert, ist eine um zwei zusätzliche Kontakte erweiterte Variante des in Europa weit verbreiteten Typ-2-Steckers. Damit ermöglicht er normales und schnelles Laden, mit Wechsel- oder Gleichstrom, von kleiner Ladeleistung bis hin zu 450 kW. Eine zukunftssichere Lösung, die universell für alle Elektrofahrzeuge und Ladeszenarien geeignet ist, sowohl sicher als auch einfach in der Bedienung.

CharIN e.V. setzt sich für die Weiterentwicklung von Standards des Combined Charging Systems ein, die die Ladeinfrastruktur und Dienstleistungen betreffen sowie entsprechende Zertifizierungssysteme. Die NOW GmbH ist seit 2017 offiziell Supporter von CharIN e.V. – mit der hauseigenen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ist sie nun in den Mitgliedsstatus gewechselt.

Die Anfang 2020 gegründete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur treibt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den zügigen Aufbau der in Deutschland benötigten Ladeinfrastruktur voran. Die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen ist dabei ihre wichtigste Richtschnur.

Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Wir als Leitstelle wollen die Prozesse im Bereich Ladeinfrastrukturtechnik eng begleiten, frühzeitig Impulse geben und aufnehmen und Diskussionen anstoßen – immer mit Blick auf das beste Ergebnis für die Nutzerinnen und Nutzer. CharIN ist eine zentrale Plattform für diese Belange. Die Mitgliedschaft dort bringt uns mit an den Tisch, an dem wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen werden.“

Claas Bracklo, Vorsitzender des CharIN e.V., begrüßt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur: “Wir freuen uns, einen bedeutenden deutschen Akteur im Bereich Ladeinfrastruktur als Mitglied im internationalen Umfeld von CharIN begrüßen zu dürfen. Gemeinsam werden wir weiter an unserem Ziel arbeiten: ein kundenfreundliches Ladeerlebnis und eine nahtlose Integration aller Services mit dem Combined Charging System”.

Eva Ackermann (BMVI), Andreas Rimkus (SPD Bundestagsabgeordneter) und Johannes Pallasch (Leiter der Nationalen Leitstelle)

Pressemitteilung
07.10.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Parlamentarischer Abend in der Nationalen Leitstelle

Anlässlich eines digitalen Parlamentarischen Abends des Parlamentskreises Elektromobilität und des Industriekreises Elektromobilität diskutierte Johannes Pallasch, Leiter der Nationalen Leitstelle, am 7. Oktober 2020 mit Eva Ackermann (BMVI) und dem Bundestagsabgeordneten Andreas Rimkus (SPD) über den Masterplan Ladeinfrastruktur – sie blickten auf den Status quo und in die Zukunft.

„Die ersten Meilensteine des Masterplans Ladeinfrastruktur haben wir erreicht, beispielsweise das neue Förderprogramm für die private Ladeinfrastruktur“, sagte Johannes Pallasch. „Um die weiteren Ziele erfolgreich und zügig umzusetzen, müssen Politik und Industrie an einem Strang ziehen. Dafür sind Austauschmöglichkeiten wie der digitale Parlamentarische Abend des Parlamentskreises Elektromobilität und des Industriekreises Elektromobilität extrem wertvoll.“

In der anschließenden Vortragsreihe sprach Dr. Marcus Groll, Geschäftsführer Ionity, über die Industrialisierung von Schnellladeinfrastruktur für den europäischen Langstreckenverkehr, Mathias Wiecher, Global Head of E-Mobility, E.on, über den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dr. Hendrik Adolphi, Leiter Technisches Anlagenmanagement, Netze BW, referierte zu Netzausbau, Netzplanung und V2G (Vehicle-to-Grid) und Christoph Steinkamp, Geschäftsführer von HySolutions, zum Ausbau von Ladeinfrastruktur in kommunaler Verantwortung.

„Der Hochlauf bei den Elektroautos kommt jetzt in Fahrt – man sieht es an den aktuellen Zulassungszahlen“, sagte Andreas Rimkus, „die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur leistet die Kärrnerarbeit, die nötig ist, um diesen Fahrzeugen rechtzeitig eine gute Ladeinfrastruktur bereitzustellen.“

Der Parlamentskreis Elektromobilität ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, die sich dem Thema Elektromobilität verbunden fühlen – er bietet eine Plattform des Austauschs über Fraktionen hinweg. Im Industriekreis Elektromobilität setzen sich die zentralen Industrieverbände branchenübergreifend für den Erhalt und Ausbau der Wertschöpfungsketten für Elektromobilität am Standort Deutschland ein.

Der jährlich stattfindende Parlamentarische Abend wurde in diesem Jahr vom BDEW ausgerichtet und fand in den Räumen der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur statt – diese koordiniert im Auftrag des BMVI und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Weitere Informationen unter www.nationale-leitstelle.de

Pressemitteilung
06.10.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Private Ladeinfrastruktur: Bund fördert erstmalig Kauf und Installation privater Ladestationen

Heute hat Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH bekanntgegeben, dass erstmals auch private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert werden.

Andreas Scheuer: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden. Mit unserem Masterplan Ladeinfrastruktur schaffen wir eine flächendeckende Versorgung. Die heute eröffnete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sorgt für die schnelle Umsetzung.“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer NOW GmbH: „Der Bund ermöglicht über das BMVI erstmals die Förderung von privaten Ladestationen für Eigenheimbesitzer und Mieter. Mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur arbeiten wir außerdem daran, dass künftig die nächste Schnellladestation in 10 Minuten erreichbar ist. Das sind entscheidende Verbesserungen für die Attraktivität der E-Mobilität und wird deren Verbreitung einen enormen Schub verleihen.“

Zur Förderung: Wer kann Anträge stellen?

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.

Zur Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur

Im Auftrag des BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Sie unterstützt beim Planen, Umsetzen und Fördern der Ladeinfrastruktur. Um den Bedarf an Ladesäulen besser zu verstehen, erfasst sie relevante Daten. Sie vernetzt alle wichtigen Akteure und gibt ihr Wissen weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer hat sie dabei immer im Blick.

Was sind die Aufgaben der Leitstelle?

  • Den Bedarf kennen und entsprechend planen – Mit dem StandortTOOL (www.standortTool.de) verfügt die Leitstelle über ein Planungswerkzeug, mit dem deutschlandweit öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bis 2030 für Pkw geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann
  • Flächenbesitzer und Investoren zusammenbringen – Mit dem FlächenTOOL schafft die Leitstelle eine digitale Plattform, die eine Übersicht über Flächen in Deutschland gibt, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frage kommen und Flächenbesitzer und Investoren miteinander vernetzt. Die erste Version des FlächenTOOL soll Ende 2020 online gehen.
  • Technik vereinheitlichen – Bei der Technik, die beim Laden und Bezahlen zum Einsatz kommt, wird die Leitstelle an einer Vereinheitlichung arbeiten, um den Komfort beim Laden für die Nutzerinnen und Nutzer zu steigern (Roaming und Eichrecht)
  • Monitoring und Analyse – Die Leitstelle ist als Wissenspool rund um die Ladeinfrastruktur angelegt. Hier werden belastbare wissenschaftliche, technische wie auch ökonomische Erkenntnisse zur Ladeinfrastruktur gesammelt. Wo diese Erkenntnisse noch nicht vorhanden sind, gewinnt sie die Leitstelle mit eigenen Studien.

Was sind die Ziele?

  • Die nächste Schnellladesäule muss in 10 Minuten erreichbar sein.
  • Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1000 Standorten, das bis Ende 2023 entsteht, das Laden bei längeren Fahrten abdeckt und auch für den urbanen Alltag nutzbar ist
  • Errichtung von 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Normalladepunkten bis Ende 2021
  • Beschleunigung des Aufbaus von öffentlicher, privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen
  • Eine nutzerfreundliche öffentliche Ladeinfrastruktur mit leicht aufzufindenden Ladesäulen, die zuverlässig funktionieren und den Ladevorgang transparent mit den gängigen Zahlungsmethoden abrechnen.

 

Zahlen & Fakten zur Ladeinfrastruktur:

In Deutschland Aufgebaute LIS in Deutschland nach Ladesäulenregister der BNetzA:

Kategorie LP NLP SLP Anteil SLP Stand
Bundesförderprogramm bewilligt 26.273 18.871 7.402 28% 30.09.2020
Bundesförderprogramm aufgebaut 10.625 9.074 1.551 15% 30.09.2020
Öffentliche Ladepunkte laut BNetzA 30.192 26.481 3.711 12% 09.09.2020

 

Geförderte Ladepunkte bewilligt und in Betrieb:

Stand:

17.09.2020

NLP SLP Modernisierung Summe Fördervolumen

LP in Betrieb

(absolut und in %)

Summe 17.493 6452 1.840 23.945 150 Mio. € 10.067 42 %

 

Informationen zur nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter www.nationale-leitstelle.de

Pressemitteilung
06.10.2020

Ansprechpartner NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur nimmt den Betrieb auf

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat heute gemeinsam mit Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer (Sprecher) der NOW GmbH die Betriebsphase der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur eingeleitet. Vor Ort informierten Johannes Pallasch und Dagmar Fehler (Leitung der Leitstelle) über den Stand der Umsetzung und überreichten dem Bundesminister die erste Veröffentlichung der Leitstelle, das Thesenpapier „Einfach laden“.
Die Ziele der Leitstelle umfassen

  • Den Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1000 Standorten bis Ende 2023. Das Netz soll das Laden bei längeren Fahrten und im urbanen Alltag abdecken.
  • Die Errichtung von 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Normalladepunkten bis Ende 2021.
  • Die Beschleunigung des Aufbaus von privater Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Eine nutzerfreundliche öffentliche Ladeinfrastruktur mit leicht zu findenden Ladesäulen, die zuverlässig funktionieren und den Ladevorgang transparent mit den gängigen Zahlungsmethoden abrechnen.

Die Bundesregierung hatte sich im November 2019 im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ auf diese Ziele und die Errichtung einer Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, geeinigt. Die Leitstelle wird beim Thema Ladeinfrastruktur der Bundesregierung und allen Ressorts als zentraler Ansprechpartner bereitstehen.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer (Sprecher) der NOW GmbH: „Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 insgesamt um 55 bis 56 % gegenüber 1990 zu senken. Dafür muss der Straßenverkehr schnell „elektrifiziert“ werden. Die jüngsten Zulassungszahlen beim E-Pkw zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger bereit dafür sind. Was noch fehlt, ist eine gute Ladeinfrastruktur. Dafür sind wir angetreten. Unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH treibt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur deren zügigen Aufbau voran.“

Johannes Pallasch, Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Einfach laden. Daran arbeiten wir. Wir koordinieren und steuern die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Wir unterstützen beim Planen und Umsetzen und fördern den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Um den Bedarf an Ladesäulen besser zu verstehen, erfassen wir relevante Daten. Wir vernetzen die wichtigsten Akteure wie Betreiber von Ladeinfrastruktur, Automobilhersteller, Länder und Kommunen und geben unser Wissen weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer haben wir dabei immer im Blick. Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn.“

Weitere Informationen

StandortTOOL: Den Bedarf kennen und entsprechend planen
Mit dem StandortTOOL (www.standortTool.de) verfügt die Leitstelle über ein Planungswerkzeug, mit dem deutschlandweit Ladeinfrastruktur bis 2030 für Pkw geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann. Das StandortTOOL weist den künftigen Bedarf an zusätzlichen Ladepunkten aus und bezieht dabei Verkehrsströme, sozioökonomische Daten, Fahrzeugzahlen sowie bereits existierende Ladeinfrastruktur ein. Neben der Ladeinfrastruktur für Batteriefahrzeuge ist außerdem seit Juni 2020 auch die Planung des bedarfsgerechten Ausbaus des Wasserstoff(H2)-Tankstellennetzes möglich. Für die Zukunft ist eine Infrastrukturplanung für den Nutzfahrzeugbereich (Batterie und Wasserstoff) vorgesehen.

FlächenTOOL: Flächenbesitzer und Investoren zusammenbringen
Mit dem FlächenTOOL schafft die Leitstelle eine digitale Plattform, die eine Übersicht über Flächen in Deutschland gibt, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frage kommen und Flächenbesitzer und Investoren miteinander vernetzt. Die erste Version des FlächenTOOL soll Ende 2020 online gehen.

Paradigmenwechsel bei der Finanzierung: Förderung und Ausschreibung
Ladeinfrastruktur ist ein Gesamtsystem aus öffentlichen und privaten Schnell- und Normallademöglichkeiten. Hier arbeitet die Leitstelle an Verbesserungen in mehreren Bereichen gleichzeitig:

  • 1000-Standorte-Programm/Schnellladennetz: Um den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an den Fernstraßen zu decken, wird der Bund ein deutschlandweites Schnellladenetz (mindestens 150 kW Leistung pro Ladepunkt) mit 1000 Standorten ausschreiben. Damit wird es möglich, auf längeren Fahrten oder in stark verdichteten Gebieten den Akku zügig ausreichend aufzuladen.
  • Förderrichtlinie Private Ladeinfrastruktur: Ab November 2020 ermöglicht der Bund die Förderung von privaten Ladestationen für Eigenheimbesitzer und Mieter. Denn ein Großteil der Ladevorgänge wird mittelfristig nicht-öffentlich stattfinden.
  • Förderrichtlinie Öffentliche Ladeinfrastruktur (FRL LIS): Nach sechs Förderaufrufen endet 2020 die aktuelle FRL LIS des BMVI mit einem Volumen von 300 Millionen Euro. Die Bewilligung der letzten Anträge ist im Gang. Aktuell laufen Vorbereitungen für eine neue Förderrichtlinie Öffentliche Ladeinfrastruktur, die ab 2021 an den Start gehen soll.

Know-how: Die Technik vereinheitlichen
Bei der Technik, die beim Laden und Bezahlen zum Einsatz kommt, wird die Leitstelle an einer Vereinheitlichung arbeiten, um den Komfort beim Laden für die Nutzerinnen und Nutzer zu steigern.

  • Roaming: Nutzer, die mit einem bestimmten Fahrstromanbieter einen Vertrag zum Laden ihres Elektroautos geschlossen haben, sollen auch an Ladepunkten anderer Anbieter problemlos laden können.
  • Eichrecht: Die Leitstelle informiert Personen und Institutionen, die Ladeinfrastruktur errichten möchten, über Rechtslage und Handlungsoptionen bei der Erfassung der bei den Ladevorgängen abgegebenen Energiemengen.

Monitoring und Analyse: Den Überblick behalten
Die Leitstelle ist als Wissenspool rund um die Ladeinfrastruktur angelegt. Hier werden belastbare wissenschaftliche, technische wie auch ökonomische Erkenntnisse zur Ladeinfrastruktur gesammelt. Wo diese Erkenntnisse noch nicht vorhanden sind, gewinnt sie die Leitstelle mit eigenen Studien. Dies dient u.a. der noch effizienteren und zielgerichteteren Umsetzung von Fördermaßnahmen für Ladeinfrastruktur, beispielsweise bei der Bedarfsplanung. Zur Erfassung der Betriebs- und Stammdaten verwendet die Leitstelle die eigens eingerichtete Online-Plattform „OBELIS“ (Online-Berichterstattung Ladeinfrastruktur). Die Daten zeigen beispielsweise, dass ein durchschnittlicher Ladevorgang an einem geförderten Normalladepunkte fünf Stunden und an einem Schnellladepunkt 45 Minuten dauert. Die Daten werden für Analysen der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung
06.10.2020

Ansprechpartner NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Nutzerzufriedenheit muss Richtschnur beim Aufbau von Ladeinfrastruktur sein

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur veröffentlicht Thesenpapier zur Nutzererfahrung beim Laden von E-Autos

Um die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um 55 bis 56 % gegenüber 1990 zu senken, muss der Straßenverkehr schnell „elektrifiziert“ werden. Damit sich mehr Bürger für eine Elektroauto entscheiden, braucht es eine flächendeckende, bedarfsgerechte und zuverlässige Ladeinfrastruktur. Bisher sind die Erfahrungen beim Laden durchwachsen. Um das zu ändern, hat die im Januar 2020 gegründete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen als ihre wichtigste Richtschnur für den Ausbau der Ladeinfrastruktur festgelegt.

Die Leitstelle treibt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den zügigen Aufbau der in der Bundesrepublik benötigten Ladeinfrastruktur voran. Die erste Veröffentlichung der Leitstelle mit dem Titel „Einfach laden – Das Ladeerlebnis als User Journey an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge jetzt und 2025“ unterstreicht nun ihren nutzerzentrierten Ansatz.

Johannes Pallasch, Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Ein Zielbild, wie es unser Thesenpapier ‚Einfach laden‘ vorgibt, ist das, was bislang im Bereich Ladeinfrastruktur gefehlt hat. Wir haben damit eine entscheidende Lücke geschlossen, sodass nun alle Aktivitäten in dieselbe Richtung laufen können und die Nutzerinnen und Nutzer am Ende profitieren. Diese stehen im Zentrum unserer Arbeit. Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn.“

Universelles Konzept für den idealen Verlauf eines Ladevorgangs

Das Laden elektrischer Fahrzeuge an öffentlichen Ladestationen stellt für viele Nutzerinnen und Nutzer eine neue Erfahrung dar, die sich stark vom klassischen Tankvorgang unterscheidet. Bislang liegt kein einheitliches Bild einer „User Journey“ für das Laden von Elektroautos vor. Ebenso gibt es bislang kein universelles Konzept für den idealen Verlauf des Ladevorgangs in der näheren Zukunft. Das Thesenpapier „Einfach laden“ macht nun einen Vorschlag für solch ein universelles Konzept. Es richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Bundesbehörden, Ländern und Kommunen sowie an Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, etwa aus der Energiewirtschaft, Automobilindustrie, Parkraumbewirtschaftung und Branchenorganisationen weiterer Industrien.

Das Thesenpapier skizziert das Ladeerlebnis an öffentlichen Ladestationen jetzt und in der näheren Zukunft. Dazu beschreibt es den gegenwärtigen Ablauf des Ladeprozesses aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer und erfasst technologische Trends mit Blick auf die Entwicklung bis 2025. Perspektiven und Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern von Elektrofahrzeugen sind ebenso in das Papier eingeflossen wie Erkenntnisse und Prognosen von Automobilherstellern und Ladeinfrastrukturbetreibern.

Das Thesenpapier betrachtet Vorbereitung, Durchführung, Support und Erlebnischarakter beim Laden von Elektroautos. Für das Zielbild der „User Journey“ im Jahr 2025 ergeben sich folgende Schlüsse:

  • Die Durchführung des Ladevorgangs vom Start bis zur Bezahlung wird weiter vereinfacht, vor allem durch Fortschritte in der Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation. Damit wird auch bei schlechter Witterung und Dunkelheit ein schneller und bequemer Ladevorgang möglich. Einkaufsmöglichkeiten oder Unterhaltungsangebote im Umkreis der Ladestationen schaffen eine kurzweilige Ladezeit.
  • Der Support verbessert sich, vor allem durch die weitere Verbreitung digitaler Fernwartung, sodass Probleme vor und während des Ladens im Hintergrund gelöst werden.
  • Eine nutzerfreundliche Bedienung und attraktive Standorte steigern die Qualität des Ladeerlebnisses an öffentlichen Ladestationen. Dies lässt sich vor allem an der nahtlosen Integration des öffentlichen Ladens in den Alltag oder die Routenplanung der Nutzerinnen und Nutzer ablesen.
  • Den Nutzerinnen und Nutzern werden künftig bei der Suche nach einer Ladestation erweiterte Navigationsfunktionen zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit der Reservierung eines Ladepunktes wird es häufiger geben.

Die Leitstelle entwickelt ihre Pläne für eine nutzerfreundliche öffentliche Ladeinfrastruktur auf der Grundlage dieses Thesenpapiers. Seine Eckpunkte werden beispielsweise bei der Ausschreibung des geplanten bundesweiten 1000-Standorte-Schnellladenetzes und der nächsten Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur die Bedingungen mitbestimmen.

Hintergrund: Das Thesenpapier „Einfach laden – Das Ladeerlebnis als User Journey an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge jetzt und 2025“ ist das Ergebnis einer Workshop-Serie der Leitstelle mit Automobilherstellern und Ladeinfrastruktur-Betreibern im Frühjahr 2020. Die Teilnehmer brachten ihre Kundenerfahrungen, Erkenntnisse und Annahmen für die technologische Entwicklung bis 2025 ein. Um die Datenbasis des Thesenpapiers durch reale Nutzerinnen- und Nutzererfahrungen zu erweitern, nimmt das Papier in einzelnen Kapiteln auf eine aktuelle Befragung Bezug, die die NOW GmbH beauftragt hat. Diese fand in Form einer digitalen Pilotbefragung mit 124 als Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen registrierten Personen im Frühjahr 2020 statt. Auch wenn die Erkenntnisse vor allem mit Blick auf die Situation in Deutschland gewonnen wurden, dürften sie auch eine weitreichende Aussagekraft für andere europäische Länder haben, sofern man die länderspezifischen regulatorischen Anforderungen an Ladestationen mit hinzuzieht.

Pressemitteilung 26.06.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
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Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bereitet Paradigmenwechsel beim Ausbau der Ladeinfrastruktur vor

Ausschreibung eines bundesweiten HPC-Schnelladenetzes für E-Fahrzeuge voraussichtlich im 4. Quartal 2020.

Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge will der Bund seine bisherige Förderpolitik ergänzen. Als ersten Schritt will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Aufbau und Betrieb eines bundesweiten HPC-Schnellladenetzes an 1.000 Standorten im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag geben. Das HPC-Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an den Fernstraßen decken.

Damit steht ein Paradigmenwechsel beim Ausbau der HPC-Ladeinfrastruktur bevor – von der Förderung zur Ausschreibung. Das Problem: die bisherigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge sind alleine nicht geeignet um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten. Trotz Fördervorgaben und Mindeststandards der Ladesäulenverordnung sind Kunden mit Insellösungen, hoher Unzuverlässigkeit, uneinheitlichen Informationen und zahlreichen unterschiedlichen Nutzerschnittstellen konfrontiert. Und Schnellladepunkte mit hoher Leistung gibt es bislang deutlich zu wenig. Weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte haben eine Ladeleistung von mindestens 100 kW.

Es soll also ein leistungsfähiges und diskriminierungsfrei zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der Nutzerfreundlichkeit entstehen. Bei der Umsetzung dieser Initiative spielt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH eine zentrale Rolle. Sie bereitet gemeinsam mit dem BMVI die geplante Ausschreibung vor und soll darüber hinaus Länder und Kommunen bei ihren Ausbauplänen unterstützen und koordinieren. Das Langzeit-Ziel: sämtliche Ladebedarfe der Nutzer in den Blick nehmen und alle dafür erforderlichen Arten an Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht und nutzerfreundlich verzahnen. Das nimmt dann auch Ladeinfrastruktur in Kommunen für regelmäßige Kurzstreckenmobilität sowie an privaten Stellplätzen in den Blick.

Vorbereitung der Ausschreibung

BMVI und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bereiten die Ausschreibung vor. Neben der eigenständigen Konzeption werden Markterkundungsgespräche geführt, um die Bedenken, Bedürfnisse und Fähigkeiten der von der Ausschreibung direkt oder mittelbar adressierten Marktakteure sachgerecht zu bewerten. Die europaweite Ausschreibung startet dann – vorbehaltlich der erforderlichen Abstimmung mit allen dafür zuständigen Behörden – voraussichtlich im 4. Quartal 2020. Die Verfahrensdauer wird vermutlich nicht unter acht Monaten liegen.

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Ausschreibung eines bundesweiten
HPC-Schnelladenetzes für E-Fahrzeuge

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Pressemitteilung 03.06.2020

Ansprechpartner NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 61 16-44
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de
Infrastrukturplanung: nächste Ausbaustufe des Standorttools durch Integration von Wasserstoff

Mobilität ohne Emissionen braucht alternative Antriebe und Kraftstoffe, die immer und überall bequem verfügbar sind. Mit dem StandortTOOL für Infrastrukturen alternativer Kraftstoffe“ (www.standorttool.de) hat die NOW GmbH ein Planungswerkzeug entwickelt, mit dem diese Infrastruktur deutschlandweit bis 2030 geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann.

Ab sofort ist neben der Ladeinfrastruktur für Batteriefahrzeuge auch die Planung des bedarfsgerechten Ausbaus des Wasserstoff (H2) -Tankstellennetzes möglich.

Mögliche Standorte von Wasserstoff-Tankstellen werden im StandortTOOL als potentielle Versorgungsgebiete aufgezeigt. Grundlage dafür sind konventionelle Tankstellen, die erweitert werden können sowie das bereits bestehende H2-Tankstellen-Netz von derzeit 84 Standorten. Das StandortTOOL ermittelt Gebiete für Wasserstoff-Tankstellen für Pkw und Lkw so, dass sie für möglichst viele Kunden erreichbar sind bzw. sie möglichst viele Gütertransporte ermöglichen können.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH: „Die EU fordert in der AFI-Richtlinie die angemessene Ausstattung mit Infrastruktur für die alternativen Kraftstoffe Strom, Wasserstoff und Erdgas in allen Mitgliedstaaten. Mit unserem StandortTOOL unterstützen wir bereits die Planung für Ladeinfrastruktur. Mit der Einbindung des Wasserstoffs als alternativem Kraftstoff werten wir dieses einzigartige Planungswerkzeug noch einmal auf. Deutschland bleibt damit Vorreiter bei der Umsetzung der AFI-Richtlinie in Europa.“

www.standorttool.de

Pressemitteilung 30.04.2020

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
Telefon: 030-311 611 6-204
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de

Aufbau der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur kommt voran

Einfach, einheitlich, zuverlässig und komfortabel: So muss ein hochleistungsfähiges, flächendeckendes Ladenetz für Elektromobilität gestaltet werden, das die Bedürfnisse der Verbraucher in den Blick nimmt und so den Umstieg auf saubere Mobilität attraktiv macht.

Der Aufbau eines solchen Ladenetzes ist das Ziel der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit Januar 2020 von der NOW GmbH aufgebaut wird. Die Koordinierung der Bundes- und Landesaktivitäten, die Unterstützung von Kommunen bei Planung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus und die Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung sind dabei Kernaufgaben der Leitstelle.

Im Fokus steht zunächst der Ausbau eines Netzes für das ultraschnelle Laden in Deutschland: Erstes Ziel ist die Errichtung von 1.000 neuen Schnellladestandorten, die ausreichend viele Ladepunkte je Standort aufweisen und schnell ausbaufähig sind. Mit diesem „Sicherheits-Ladenetz“ soll gewährleistet werden, das Langstreckenmobilität ohne Angst vor dem Liegenbleiben möglich ist. Die Leitstelle hat mit dem StandortTOOL (www.standorttool.de) bereits ein Planungswerkzeug, mit dem die deutschlandweite Ladeinfrastruktur und H2-Tankinfrastruktur bis 2030 für Pkw und Nutzfahrzeuge geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann. Das StandortTOOL weist den künftigen Bedarf an zusätzlichen Ladepunkten aus und bezieht dabei Verkehrsströme, sozioökonomische Daten, Fahrzeugzahlen sowie bereits existierende Ladeinfrastruktur ein.

Aktuell sind Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur noch wenig gewinnbringend und es existieren kaum tragfähige Geschäftsmodelle. Neben Standorten, die wegen ihrer günstigen Lage in naher Zukunft wirtschaftlich sein werden, gibt es Standorte, die auch künftig wenig angefahren werden. Letztere sind aber dennoch für ein flächendeckendes Netz und für die Akzeptanz der Nutzer von größter Bedeutung. Neue Finanzierungsinstrumente müssen entwickelt werden, um einen schnellen, verlässlichen und nutzerfreundlichen Ausbau sicherzustellen.

In diesem Rahmen wird die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur auch festlegen, bis wann die Ladesäulen errichtet sein müssen und wie Anmeldung und Bezahlung erfolgen sollen. Auch wird die Leistelle Leitlinien für die Preisgestaltung setzen und einen durchgängigen, verlässlichen Betrieb einfordern. Das bedeutet Planungssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für Hersteller von Elektrofahrzeugen.

Die NOW GmbH wurde im Januar 2020 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Aufbau und Betrieb einer Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beauftragt. Die Leitstelle ist langfristig bei der NOW GmbH angesiedelt, die bisher schon die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des BMVI koordiniert und steuert.

Pressemitteilung 20.12.2019

Ansprechpartnerin NOW GmbH:
Nina Posdziech
Managerin Kommunikation
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Wir werden Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur!

Am 19. Dezember 2019 hat Bundesminister Andreas Scheuer die NOW GmbH mit der Errichtung und dem Betrieb der neuen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beauftragt. Bitte nehmen Sie dazu folgende Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Kenntnis:

Ladeinfrastruktur kommt!
Neue Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur gegründet / Eckpunkte zur Finanzierung von Schnellladeinfrastruktur stehen

Bundesminister Andreas Scheuer:
„Versprochen. Gehalten! Gestern habe ich die NOW GmbH mit der Errichtung und dem Betrieb der neuen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beauftragt. Damit setzen wir konsequent den Masterplan Ladeinfrastruktur um. Die Nationale Leitstelle wird den zügigen und koordinierten Aufbau von flächendeckenden Lademöglichkeiten in Deutschland sicherstellen. Die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft haben mir zugesagt, die Leitstelle dabei aktiv zu unterstützen. Außerdem haben wir jetzt die Eckpunkte für die Förderung von Schnellladeinfrastruktur festgezurrt. Neben der Förderung wie bisher, soll es Ausschreibungen von größeren Losen geben, bei denen die Top-Standorte mit den weniger lukrativen für ein Gesamtnetz gemischt werden. Das Laden muss so unkompliziert und selbstverständlich wie beim Handy werden. Wir legen auch einheitliche Regeln für die Freischaltung des Ladepunkts und die Bezahlung fest. Unser erstes Ziel sind 1.000 Schnellladestandorte.“

Sachinformationen

Die NOW GmbH wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Aufbau und Betrieb einer Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beauftragt.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ist langfristig bei der NOW GmbH angesiedelt, die bisher schon die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des BMVI koordiniert und steuert. Rund um den bereits bestehenden Bereich „Infrastruktur Elektromobilität“ wird die Leitstelle in den kommenden Monaten für den vollen Betrieb ausgebaut.

Kernaufgaben der Leitstelle sind die Bedarfsberechnung, Planung und koordinierter Aufbau eines deutschlandweiten Schnellladenetzes, Koordinierung der Bundes- und Landesaktivitäten und Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus.

Die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft werden der Nationalen Leitstelle z.B. notwendige Informationen für den passgenauen Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen. Dazu gehören die erwarteten Neuzulassungen, die zukünftige Batteriegrößen, die Ladeleistung der BEVs und PHEVs und deren Verhältnis zueinander. Diese Daten hat uns die Automobilindustrie zugesagt.

Im Fokus steht der Ausbau eines Netzes für das ultraschnelle Laden in Deutschland: Erstes Ziel ist die Errichtung von 1.000 neuen Schnellladestandorten, die ausreichend viele Ladepunkte je Standort aufweisen und schnell ausbaufähig sind.

Mit dem StandortTOOL (www.standorttool.de) hat die NOW GmbH im Auftrag des BMVI bereits ein Planungswerkzeug entwickelt, mit dem die deutschlandweite Ladeinfrastruktur bis 2030 für Pkw und Nutzfahrzeuge geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann. Das StandortTOOL weist den künftigen Bedarf an zusätzlichen Ladepunkten aus und bezieht dabei Verkehrsströme, sozioökonomische Daten sowie bereits existierende Infrastrukturen ein.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Bestimmung geeigneter Flächen sollen in enger Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen geschehen. Zusätzlich werden neue Finanzierungsinstrumente entwickelt, die einen schnellen, verlässlichen und nutzerfreundlichen Ausbau sicherstellen.

Das ausreichende Vorhandensein von Ladeinfrastruktur ist entscheidend für die Kaufentscheidung der Verbraucher und damit für den Hochlauf der Elektromobilität. Daher ist es notwendig, dass die Bundesregierung einen zunächst überproportionalen, den Markt vorbereitenden Aufbau von Ladeinfrastruktur ermöglicht (einen vorausschauenden Aufbau).

Aktuell sind Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur noch wenig gewinnbringend und es existieren kaum tragfähige Geschäftsmodelle. Neben Standorten, die wegen ihrer günstigen Lage in naher Zukunft wirtschaftlich sein werden, gibt es Standorte, die auch zukünftig wenig angefahren werden. Diese sind aber für ein flächendeckendes Netz und für die Akzeptanz der Nutzer von größter Bedeutung. Wir werden größere Lose ausschreiben, in denen wir diese Standorttypen bündeln.

Deshalb wird der Bund mit einem neuen Finanzierungsmodell die Anschubfinanzierung übernehmen. So sorgen wir für Planungssicherheit für die Betreiber der Ladeinfrastruktur.

In diesem Rahmen werden wir auch festlegen, bis wann die Ladesäulen errichtet sein müssen und wie Anmeldung und Bezahlung erfolgen sollen. Auch werden wir auf eine Vereinheitlichung der Preise hinwirken und einen durchgängigen verlässlichen Betrieb einfordern. So sorgen wir für Planungssicherheit für die Nutzer und auch für die Hersteller von Elektrofahrzeugen.